Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 1 Ob 29/26k
Worum es ging: Haftet die Flugsicherung für den finanziellen Schaden einer Fluglinie?
Fachgebiete laut RIS: Amtshaftung inkl. StEG, Unionsrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Die unionsrechtlichen Vorschriften über Flugsicherungsdienste bezwecken auch, die Nutzer des Luftraums vor wirtschaftlichen Schäden zu schützen. Verstößt der Dienstleister schuldhaft gegen seine Pflichten, kann die betroffene Fluglinie daher auch einen reinen Vermögensschaden geltend machen.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, 30.08.2022, 31 Cg 18/19y-60
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 18.04.2023, 14 R 187/22f-64
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
08.04.2026
Geschäftszahl
1Ob29/26k
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie die Hofrätin und die Hofräte Dr. Steger, Mag. Wessely-Kristöfel, Dr. Parzmayr und Dr. Vollmaier als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A* AG, *, vertreten durch die E+H Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen 373.170,46 EUR sA, über den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 18. April 2023, GZ 14 R 187/22f-64, mit dem das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 30. August 2022, GZ 31 Cg 18/19y-60, aufgehoben wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
I. Das mit Beschluss vom 27. Mai 2024 zu 1 Ob 118/23v unterbrochene Verfahren wird fortgesetzt.
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