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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 14.04.2026 · Fall aus Oberösterreich

OGH 5 Ob 14/26h

Worum es ging: Wer muss beim Dieselauto beweisen, dass die Abgasreinigung zulässig ist?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Das ist noch offen. Der Oberste Gerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union unter anderem die Frage vorgelegt, ob der Hersteller beweisen muss, dass keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt und die Grenzwerte auch im Realbetrieb eingehalten werden. Bis zur Antwort werden solche Verfahren unterbrochen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 184

Entscheidungstext

112 Absätze, 25.540 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.04.2026

Geschäftszahl

5Ob14/26h

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Painsi, Dr. Weixelbraun-Mohr, Dr. Steger und Dr. Pfurtscheller als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A*, vertreten durch Dr. Günter Niebauer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. G* GmbH, *, vertreten durch Raits Dalus Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, 2. M*, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 38.312 EUR sA, infolge der Revision der zweitbeklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 26. September 2024, GZ 1 R 111/24k-71, mit dem das Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 10. Juni 2024, GZ 57 Cg 15/21s-63, teilweise abgeändert wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

I. Das Verfahren wird fortgesetzt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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