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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 11.05.2026

OGH 1 Nc 31/26p

Worum es ging: Darf dasselbe Gericht über meine Klage gegen den Staat entscheiden?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wenn Sie einen Anspruch gegen den Staat aus Entscheidungen bestimmter Gerichte ableiten, dürfen genau diese Gerichte darüber nicht entscheiden. Das gilt auch für die Vorfragen des Verfahrens. Ein anderes Gericht wird dafür bestimmt.

Entscheidungstext

24 Absätze, 2.335 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

11.05.2026

Geschäftszahl

1Nc31/26p

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Mag. Wessely-Kristöfel und den Hofrat Dr. Parzmayr als weitere Richter in der beim Landesgericht Krems an der Donau zu AZ 65 Cg 22/26t anhängigen Rechtssache der klagenden Parteien 1. M*, und 2. N* AG, *, beide vertreten durch Mag. Oliver Simoncic, Rechtsanwalt in St. Pölten, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen 34.217,92 EUR sA, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

1. Der Antrag auf Delegierung des Verfahrens wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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