Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 9 ObA 36/26y
Worum es ging: Kann ich einen fremden Staat als meinen Arbeitgeber in Österreich klagen?
Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht, Zivilverfahrensrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Klagt ein Arbeitnehmer einen fremden Staat, ist zu prüfen, ob dieser vor inländischen Gerichten Immunität genießt. Dabei kommt es nicht mehr allein darauf an, dass Arbeitsleistungen erbracht wurden, sondern auch auf den Zweck der Arbeit, also darauf, ob eine hoheitliche Tätigkeit vorliegt. Maßgeblich ist dafür das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten.
Der Weg durch die Instanzen
- Arbeits- und Sozialgericht Wien, 30.12.2025, 17 Cga 45/25y-31
- Oberlandesgericht Wien als Rekursgericht, 27.04.2026, 7 Ra 10/26f-40
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
25.06.2026
Geschäftszahl
9ObA36/26y
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Mag. Ziegelbauer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Mag. Korn und den Hofrat Dr. Stiefsohn (Senat gemäß § 11a Abs 3 ASGG) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei J*, vertreten durch Mag. Nicole Nossek und Mag. Wolfgang Polster, Rechtsanwälte in Purkersdorf, gegen die beklagte Partei Königreich S*, vertreten durch die Reif und Partner Rechtsanwälte OG in Graz, wegen zuletzt 43.058,12 EUR brutto sA und Feststellung (Streitwert: 30.755,78 EUR), über den außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 27. April 2026, GZ 7 Ra 10/26f-40, mit dem der Beschluss des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vom 30. Dezember 2025, GZ 17 Cga 45/25y-31, abgeändert wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.
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