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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch · unverändert seit 1812

ABGB § 838

§ 838. Wird die Verwaltung Mehrern überlassen; so entscheidet auch unter ihnen die Mehrheit der Stimmen.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Schikane liegt vor, wenn Ihr Interesse an der Wiederherstellung des früheren Zustands gegenüber dem Interesse des anderen an der Belassung des jetzigen Zustands völlig in den Hintergrund tritt. Ob Rechtsmissbrauch vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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