ABGB § 838
§ 838.
Wird die Verwaltung Mehrern überlassen; so entscheidet auch unter ihnen die Mehrheit der Stimmen.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Schikane liegt vor, wenn Ihr Interesse an der Wiederherstellung des früheren Zustands gegenüber dem Interesse des anderen an der Belassung des jetzigen Zustands völlig in den Hintergrund tritt. Ob Rechtsmissbrauch vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.