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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch · unverändert seit 1812

ABGB § 1272

2) das Spiel; § 1272. Jedes Spiel ist eine Art von Wette. Die für Wetten festgesetzten Rechte gelten auch für Spiele. Welche Spiele überhaupt, oder für besondere Classen verbothen; wie Personen, die verbothene Spiele treiben, und diejenigen, die ihnen dazu Unterschleif geben, zu bestrafen sind, bestimmen die politischen Gesetze.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Der Unterschied liegt nur im Zweck. Das Spiel dient der Unterhaltung und dem Gewinn, die Wette bekräftigt eine eigene Behauptung. Bei beiden muss der Ausgang für beide Seiten ungewiss sein, sonst liegt weder das eine noch das andere vor.

Wenn Sie eigenes Vermögen veranlagen, zählt das grundsätzlich zu Ihrem privaten Bereich. Erst wenn Sie dabei unternehmerisch tätig werden oder in größerem Umfang und planmäßig auf Gewinn spekulieren, wird daraus eine Erwerbstätigkeit. Wie hoch das veranlagte Vermögen ist, gibt für sich allein nicht den Ausschlag.

Ein Spiel ist eine zweckfreie Beschäftigung aus Freude an ihr selbst oder an ihrem Ergebnis. Sie dient der Unterhaltung, der Entspannung oder dem Zeitvertreib und folgt festgesetzten Regeln. Damit befriedigt der Mensch seinen Spieltrieb.

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