Gilt mein Streit um Geldanlagen als privat oder geschäftlich?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 22.04.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vermietung eines HausesOGH 7 Ob 218/24w, 22.04.2025
- Bei privater Vermögensverwaltung kann danach eine selbständige Tätigkeit erst angenommen werden, wenn sie zur Verschaffung einer ständigen Einnahmequelle berufsmäßig betrieben wird, das heißt, einen planmäßigen Geschäftsbetrieb wie die Unterhaltung eines Büros oder einer eigenen Organisation zur Durchführung der Geschäfte erfordert.OGH 7 Ob 218/24w, 22.04.2025
- Auch die steuerrechtliche Einordnung ist nicht relevant.OGH 7 Ob 218/24w, 22.04.2025
- Hier: Von einem Treuhänder gehaltene Kommanditbeteiligung als einmalige Veranlagung.OGH 7 Ob 210/14d, 12.03.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130145 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 7 Ob 218/24w, 22.04.2025, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht über den Baustein für bewegliche Sachen. Geht es um eine Treuhandschaft, mit der jemand für Sie eine Liegenschaft erwerben soll, betrifft der Streit keinen Vertrag über eine bewegliche Sache. Der dafür vorgesehene Vertrags-Rechtsschutz greift daher nicht.
Nein. Versichert ist der Betrieb, nicht die Person des Betriebsinhabers. Die Entschädigung kann sich daher nur auf den Einnahmenausfall des Betriebs beziehen, nicht auf jenen Verlust, den eine Person insgesamt durch ihre Arbeitsunfähigkeit erleidet.