ABGB § 857
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Ist auf Ihrem Grund eine Begrenzungsmauer bis an die Grenze gebaut, dürfen Sie die Entfernung von Schrauben verlangen, die zur Befestigung eines Zaunes eingeschlagen wurden. Das ist keine Schikane. Sie haben ein triftiges Interesse daran, dass Ihr Grundstück nicht belastet wird und künftig keine Vermutung zugunsten des Nachbarn entsteht.
Steht die Mauer auf Ihrem eigenen Grundstück, gehört sie Ihnen allein. Die Regeln über gemeinsame Mauern gelten nur für Trennwände zwischen den Grundstücken, bei denen sich kein Alleineigentum nachweisen lässt.
Bei Grenzeinrichtungen wird grundsätzlich gemeinsames Eigentum beider Nachbarn vermutet. Weisen aber der Verlauf und die Gestaltung der Einrichtung darauf hin, dass sie nur einem gehört, wird Alleineigentum vermutet.