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Wohnungseigentumsgesetz 2002 · Fassung ab 01.07.2002

WEG 2002 § 55

Außer-Kraft-Treten § 55. Das Wohnungseigentumsgesetz 1975, BGBl. Nr. 417, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2001, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2002 außer Kraft. Die Übergangsregelungen des § 29 Abs. 1 bis 3 des Wohnungseigentumsgesetzes 1975 gelten jedoch für die davon erfassten Rechtsverhältnisse weiter.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Wurde das Wohnungseigentum an der Liegenschaft schon vor dem 1. September 1975 begründet, sind Streitfragen rund um eine neue Festsetzung der Anteile noch nach dem alten Gesetz von 1948 zu lösen. Das gilt auch für die Frage, ob an bestimmten Flächen wie einer Hofeinfahrt Wohnungseigentum besteht. Gesetze wirken nämlich grundsätzlich nicht zurück.

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