StPO § 8
Unschuldsvermutung
§ 8.
Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
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Was die Gerichte dazu entschieden haben
Nein, und das ist auch so gewollt. Wird ein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, ist eine Feststellung Ihres schuldhaften Handelns nicht nur nicht nötig, sondern nach Möglichkeit zu vermeiden. Das Gericht prüft nur, ob die Tat so wenig Gewicht hat, dass eine Bestrafung nicht geboten ist, und lässt den zugrunde gelegten Sachverhalt sonst auf sich beruhen.