StPO § 14
Freie Beweiswürdigung
§ 14.
Ob Tatsachen als erwiesen festzustellen sind, hat das Gericht auf Grund der Beweise nach freier Überzeugung zu entscheiden; im Zweifel stets zu Gunsten des Angeklagten oder sonst in seinen Rechten Betroffenen.
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Was die Gerichte dazu entschieden haben
Nein. Ist die Begründung logisch nachvollziehbar, können Sie sie nicht als unzureichend angreifen. Dass aus denselben Umständen auch andere Schlüsse möglich gewesen wären und die des Urteils nicht zwingend sind, genügt dafür nicht.