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Strafprozeßordnung 1975 · Fassung ab 01.01.2008

StPO § 14

Freie Beweiswürdigung § 14. Ob Tatsachen als erwiesen festzustellen sind, hat das Gericht auf Grund der Beweise nach freier Überzeugung zu entscheiden; im Zweifel stets zu Gunsten des Angeklagten oder sonst in seinen Rechten Betroffenen.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Nein. Ist die Begründung logisch nachvollziehbar, können Sie sie nicht als unzureichend angreifen. Dass aus denselben Umständen auch andere Schlüsse möglich gewesen wären und die des Urteils nicht zwingend sind, genügt dafür nicht.

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