Kann ich bekämpfen, dass das Gericht anders schließen hätte können?
betrifft Angeklagter, Verteidiger, Beschuldigter
Nein. Ist die Begründung logisch nachvollziehbar, können Sie sie nicht als unzureichend angreifen. Dass aus denselben Umständen auch andere Schlüsse möglich gewesen wären und die des Urteils nicht zwingend sind, genügt dafür nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (145 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Eine mit denkrichtiger Begründung versehene Feststellung kann nicht als unzureichend begründet bekämpft werden. Auf die Behauptung, dass aus den vorliegenden Umständen auch andere Schlüsse gezogen werden könnten und dass die des Urteils nicht zwingend sind, kann eine Rüge nach § 281 Abs 1 Z 5 StPO nicht gestützt werden (so schon SSt 11/3 uva).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Letztlich stellen Glaubwürdigkeit oder Unglaubwürdigkeit (wie hier: der Belastungszeugin) nichts anderes als eine erhebliche Tatsache dar, deren sachverhaltsmäßige Bejahung oder Verneinung in Frage zu stellen auf eine Bekämpfung der Beweiswürdigung hinausläuft.OGH 12 Os 3/09x, 19.02.2009
- Mit dem Argument, die Schlussfolgerungen des Gutachters seien nicht zwingend, vermag der Beschwerdeführer keinen Begründungsmangel aufzuzeigen.OGH 11 Os 133/07d, 16.09.2008
- Mit dem Einwand, die Tatrichter hätten aus dem Fehlen von Spuren am Tatort, die für seine Täterschaft sprechen, im Verein mit seiner leugnenden Verantwortung entsprechend dem Zweifelsgrundsatz zu für den Angeklagten günstigeren Schlüssen gelangen müssen, wird ein aus Z 5 beachtlicher Mangel gar nicht behauptet.OGH 14 Os 112/08i, 26.08.2008
- Beschwerdeführer stellt den Urteilsannahmen lediglich eigene Spekulationen gegenüber, die im Ergebnis bloß darauf abzielen, die dem Schöffengericht vorbehaltene Beweiswürdigung nach Art einer zur Anfechtung kollegialgerichtlicher Urteile in der Verfahrensordnung nicht vorgesehenen Schuldberufung in Frage zu stellen.OGH 11 Os 99/08f, 19.08.2008
- Hier: Beschwerdeführer stellt den Urteilsannahmen - außerhalb der Anfechtungskategorien der Z 5 - bloß eigene Auffassungen und Erwägungen entgegen und greift solcherart unzulässig das Beweiswürdigungsermessen des Schöffengerichts an.OGH 14 Os 36/08p, 17.04.2008
Alle 18 Ergänzungen anzeigen
- Der zur Überzeugung der Erkenntnisrichter von der Glaubwürdigkeit eines entscheidende Tatsachen bekundenden Zeugen aufgrund des in der Hauptverhandlung gewonnen persönlichen Eindrucks führende kritisch-psychologische Vorgang ist als solcher einer Anfechtung mit Nichtigkeitsbeschwerde entzogen (WK-StPO § 281 Rz 431).OGH 14 Os 86/07i, 28.08.2007
- Hier: Beschwerde geht von für die Schuldfrage nicht relevanten Widersprüchen aus.OGH 13 Os 111/06g, 20.12.2006
- Werden von der Nichtigkeitsbeschwerde den Urteilsannahmen bloß eigene Auffassungen und Erwägungen des Beschwerdeführers entgegengestellt, wird unzulässig das Beweiswürdigungsermessen des Schöffengerichts angegriffen.OGH 15 Os 45/05i, 02.06.2005
- Es kommt nicht darauf an, ob Prämissen "zwangsläufig" zu einer bestimmten Schlussfolgerung führen.OGH 13 Os 61/04, 16.06.2004
- Die vom Schöffensenat vorgenommene Einschätzung der Beweiskraft der Erkenntnisquellen als Akt tatrichterlicher Beweiswürdigung (§ 258 Abs 2 StPO) unterliegt im Nichtigkeitsverfahren keiner Überprüfung.OGH 14 Os 44/03, 05.08.2003
- Dass die Schlussfolgerungen des Erstgerichtes nicht zwingende, sondern Wahrscheinlichkeitsschlüsse waren, stellt keinen Nichtigkeitsgrund dar, weil von einer unzureichenden Begründung im Sinn des § 281 Abs 1 Z 5 StPO nur dann gesprochen werden kann, wenn sich der Schluss auf die zu begründende Tatsache überhaupt nicht ziehen lässt oder wenn der daraus gezogene Schluss so weit hergeholt erscheint, dass der logische Zusammenhang kaum noch erkennbar ist.OGH 14 Os 79/99, 31.08.2001
- Dass die vom Gericht aus den Verfahrensergebnissen gezogenen Schlussfolgerungen denkgesetzlich die einzig möglichen wären, wird vom Gesetz nicht gefordert.OGH 14 Os 18/01, 22.05.2001
- Auch nicht durch sinnentkleidetes Herausreißen einzelner Passagen aus dem Zusammenhang.OGH 15 Os 58/97, 15.05.1997
- Nur mit den Denkgesetzen unvereinbare Schlüsse fallen unter diesen formellen Nichtigkeitsgrund.OGH 12 Os 18/94, 07.04.1994
- Lassen die Verfahrensergebnisse mehrere mögliche Schlussfolgerungen zu und entscheidet sich das Gericht für die den Angeklagten günstigere, so stellt dies keinen offenbaren Mangel einer zureichenden Begründung dar.OGH 15 Os 115/90, 07.02.1991
- Mit der Berufung auf den Zweifelsgrundsatz wird kein Begründungsmangel dargetan.OGH 15 Os 146/88, 29.11.1988
- Unzulässige Bekämpfung der Beweiswürdigung nach Art einer Schuldberufung.OGH 10 Os 137/84, 09.08.1984
- Einwände gegen eine denkgesetzlich mögliche Schlussfolgerung stellen sich der Sache nach als unzulässige Bekämpfung der schöffengerichtlichen Beweiswürdigung dar (SSt 11/46, 27/47 uva).OGH 10 Os 24/84, 03.02.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099455 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 145.
- OGH 14 Os 110/20p, 18.02.2021
- OGH 11 Os 41/18s, 26.04.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 14 · Freie Beweiswürdigung
- StPO § 281
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