KSchG § 6b
Kosten telefonischer Kontaktaufnahme nach Vertragsabschluss
§ 6b.
Hat der Unternehmer einen Telefonanschluss eingerichtet, um im Zusammenhang mit geschlossenen Verbraucherverträgen seinen Vertragspartnern eine telefonische Kontaktnahme mit ihm zu ermöglichen, so darf er einem Verbraucher, der diese Möglichkeit in Anspruch nimmt, dafür kein Entgelt anlasten. Das Recht von Anbietern von Telekommunikationsdiensten, Entgelte für eigentliche Kommunikationsdienstleistungen zu verlangen, bleibt dadurch unberührt.
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Was die Gerichte dazu entschieden haben
Nein. Hat ein Unternehmen eine Telefonnummer für Kunden bestehender Verträge eingerichtet, darf es Ihnen dafür kein zusätzliches Entgelt verrechnen. Das gilt weit: für Anfragen, Reklamationen und Beschwerden rund um die Abwicklung Ihres Vertrags, nicht nur für die Hauptleistung.
Ja. Das Verbot, für den telefonischen Kontakt ein Entgelt zu verlangen, gilt nur für bereits geschlossene Verträge. Eine kostenpflichtige Hotline für Neubestellungen ist daher erlaubt. Unzulässig ist es aber, bestehende Kunden ausschließlich auf diese kostenpflichtige Nummer zu verweisen.