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Insolvenzordnung · Fassung ab 27.07.2021

IO § 24

§ 24. (1)Hat der Schuldner eine Sache in Bestand gegeben, so tritt der Insolvenzverwalter in den Vertrag ein. Eine aus dem öffentlichen Buche nicht ersichtliche Vorauszahlung des Bestandzinses kann dem Insolvenzverwalter, unbeschadet des Anspruches auf Ersatz des verursachten Schadens, nur für die Zeit eingewendet werden, bis zu der das Bestandverhältnis im Falle unverzüglicher Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten oder, in Ermangelung einer solchen, der gesetzlichen Kündigungsfrist dauern würde. (2)Jede Veräußerung der Bestandsache im Insolvenzverfahren hat auf das Bestandverhältnis die Wirkung einer notwendigen Veräußerung.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Wird über den Vermieter ein Insolvenzverfahren eröffnet, tritt der Insolvenzverwalter in Ihren Mietvertrag ein. Bei einem mietrechtlich geschützten Vertrag kann er nicht einfach zurücktreten. Er kann den Vertrag nur unter den für die Kündigung geltenden Regeln beenden.

Beim Mietkauf mit anschließender Kaufoption sind zwei Verträge zeitlich hintereinander gekoppelt: zuerst die Miete, dann der Kauf. Die Mietraten werden auf den Kaufpreis angerechnet, und mit der Ausübung der Option erwerben Sie das Eigentum.

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