Gehört mir die Sache, wenn ich die Kaufoption ausübe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 17.01.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Fall der Koppelung zweier Verträge geht das Eigentum nicht schon mit der Optionsausübung an den Mietkäufer über, sondern die Optionserklärung schafft lediglich den Titel für die Eigentumsübertragung, die aber noch einen Modus erfordert, wie etwa die Einverleibung des Eigentumsrechts des Mietkäufers im Grundbuch.OGH 10 Ob 29/22w, 17.01.2023
- Hier: Kaufoption in einem Miet- und Kaufoptionsvertrag.OGH 17 Ob 14/22s, 24.11.2022
- Hinsichtlich der Gebrauchsüberlassung ist (im Falle der Insolvenz über das Vermögen des Bestandgebers) § 24 IO maßgebend. Hinsichtlich der Kaufoption ist § 21 IO maßgebend.OGH 17 Ob 14/22s, 24.11.2022
- Ein solcher Mietkaufvertrag ist damit zum einen ein Gebrauchsüberlassungsvertrag, zum anderen ein Optionsvertrag und damit die Grundlage für das allfällige Entstehen eines anschließenden Kaufvertrags.OGH 17 Ob 14/22s, 24.11.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128740 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 10 Ob 29/22w, 17.01.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 17 Ob 14/22s, 24.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 160/19m, 24.09.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1053
- ABGB § 1090
- Insolvenzordnung (IO) § 21 · Erfüllung von zweiseitigen Rechtsgeschäften
- IO § 24
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ist der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt und behält sich die Verkäuferseite das Eigentum bis zur letzten Rate vor, dann ist der Vertrag von beiden Seiten noch nicht ganz erfüllt. Die gegenseitigen Forderungen daraus werden durch die spätere Verfahrenseröffnung nicht berührt.
Grundsätzlich zu jenem Zeitpunkt, zu dem der Preis nach dem Vertrag mit dem Dritten fällig wäre; an diese Fälligkeit sind Sie gebunden. Eine Bedingung im Kaufvertrag, die nur das Verhältnis der Vertragsparteien betrifft, verlängert Ihre Frist nicht.