Müssen die Abgaswerte auch im echten Betrieb eingehalten werden?
betrifft Autokäufer, Konsumenten, Fahrzeughersteller
Das ist noch offen. Der Oberste Gerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob die Bauteile eines Dieselfahrzeugs so gebaut sein müssen, dass die Emissionsgrenzwerte nicht nur im vorgeschriebenen Prüfzyklus, sondern auch bei normaler Nutzung auf der Straße eingehalten werden. Bis zur Antwort werden solche Verfahren unterbrochen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (17 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2025)
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Sind Art 3 Nr 10, Art 4 Abs 2, Art 5 Abs 1 und Abs 2 VO 715/2007/EG (iVm Art 3 Durchführungs-VO 692/2008/EG) dahin auszulegen, dass die Bauteile eines Dieselfahrzeugs, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sein müssen, dass die Einhaltung der in Anhang I der VO 715/2007/EG angeführten Emissionsgrenzwerte nicht nur bei den vorgeschriebenen Tests im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens (hier: Neuer Europäischer Fahrzyklus-Test), sondern auch unter tatsächlichen Fahrbedingungen bei normaler Nutzung des Fahrzeugs (im Realbetrieb) gewährleistet ist?
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Neues VorabentscheidungsersuchenOGH 10 Ob 4/26z, 24.03.2026
- Vorabentscheidungsersuchen nach Abgabe eines Anerkenntnisses der Beklagten zurückgezogen.OGH 10 Ob 11/25b, 13.01.2026
- Unterbrechung auch wegen LG Duisburg = C-371/23OGH 2 Ob 189/25w, 18.11.2025
- Hier: Unterbrechung auch wegen LG Ravensburg = C-666/23OGH 10 Ob 13/25x, 24.04.2025
- Hier: Unterbrechung des VerfahrensOGH 10 Ob 13/25x, 24.04.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135338 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 5 Ob 18/25w, 30.10.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
AEUV Lissabon Art267; Verordnung (EG) 715/2007 Art3 Z10; Verordnung (EG) 715/2007 Art4 Abs2; Verordnung (EG) 715/2007 Art5
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Beweislast beim Dieselfahrzeug
Vertragsrecht · Abschalteinrichtung und Emissionsgrenzwerte
Vertragsrecht · Gesamtsystem oder einzelnes Bauteil
Vertragsrecht · Abschalteinrichtung beim Autokauf
Schadenersatz · Höhenabschaltung beim Dieselfahrzeug