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Vertragsrecht

2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Geld statt Verbesserung bei Weigerung · günstig für Besteller

Weigert sich der Unternehmer, den Mangel zu beheben, müssen Sie ihn nicht erst auf die Verbesserung klagen und dann vollstrecken. Sie können sofort das Geld einklagen, das für die Behebung nötig ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie den Mangel schon behoben haben.

Auslegung von Vertragsbedingungen · günstig für Konsument

Allgemeine Vertragsbedingungen werden so verstanden, wie sie ein durchschnittlicher Kunde aus der angesprochenen Gruppe versteht. Wurde über eine Klausel nicht eigens verhandelt, kommt es allein auf ihren Wortlaut an.

Typenschein beim Gebrauchtwagenkauf · günstig für Eigentümer

Wenn Sie ein Auto kaufen, müssen Sie durch Einsicht in den Typenschein prüfen, ob der Vorbesitzer rechtmäßig darüber verfügen durfte. Der Zulassungsschein genügt dafür nicht, ein Zollattest noch weniger. Nur der Typenschein belegt das Eigentum in einer geschlossenen Kette.

Fehlender Typenschein und Gutgläubigkeit · günstig für Eigentümer

Wenn Sie ein Auto kaufen und übergeben bekommen, ohne dass Ihnen der Typenschein ausgehändigt wird, gelten Sie nicht als gutgläubig. Sie können sich dann nicht darauf berufen, den Verkäufer für den Eigentümer gehalten zu haben.

Bausparvertrag und Kündigung · günstig für Bausparer

Ein Bausparvertrag verbindet einen Sparvertrag mit einem Kreditvertrag: Sie sparen, die Bausparkasse verpflichtet sich zur Gewährung eines Kredits. Sein Inhalt richtet sich in der Regel nach den Bedingungen der Bausparkasse; danach können Sie den Vertrag jederzeit durch Kündigung auflösen.

Aufrechnung mit der Kaution · günstig für Vermieter

Wer eine Barkaution erhalten hat, darf spätere Ersatzforderungen gegen Ihren Rückzahlungsanspruch aufrechnen. Dieses Recht besteht grundsätzlich so lange, bis das Verhältnis zwischen Ihnen beiden abgewickelt ist.

Treu und Glauben bei der Vertragserfüllung

Es kommt nicht allein darauf an, was ausdrücklich vereinbart wurde. Auch die Erfüllung und Durchführung eines Vertrags hat nach Treu und Glauben zu erfolgen, besonders gegenüber jenen, mit denen Sie in konkreten Rechtsbeziehungen stehen. In einer Gemeinschaft gilt darüber hinaus eine weitergehende Treuepflicht, die unter Umständen sogar verlangt, die Interessen des anderen aktiv wahrzunehmen.

Schweigen als Zustimmung

Schweigen gilt dort als Annahme und Zustimmung, wo Sie nach Treu und Glauben oder nach der Übung im Geschäftsverkehr hätten widersprechen müssen. In einem solchen Fall wird Ihr Schweigen als Zustimmung gewertet.

Bestellschein mit Genehmigungsvorbehalt · günstig für Käufer

Unterschreiben Sie einen Bestellschein mit dem vorgedruckten Vermerk, dass die Genehmigung des Hauses vorbehalten bleibt, ist noch kein Vertrag zustande gekommen. Sie haben damit nur ein Angebot gestellt, das der andere innerhalb der gesetzlichen Frist annehmen oder bestätigen muss.

Zustandekommen eines Kaufvertrags

Für einen Kaufvertrag genügt grundsätzlich die Einigung über Preis und Kaufgegenstand. Offene Nebenpunkte schaden nicht, sie werden aus dem Willen der Beteiligten oder aus dem Gesetz ergänzt. Haben Sie sich aber ausdrücklich vorbehalten, auch darüber noch eine Vereinbarung zu treffen, kommt der Vertrag erst mit dieser Einigung zustande.

Zustandekommen eines Vertrags

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn sich beide Seiten über die Hauptpunkte und auch über die Nebenpunkte geeinigt haben. Solange darüber keine Einigung besteht, liegt noch kein Vertrag vor.

Schweigen ist keine Zustimmung · günstig für Schweigender

Es gibt weder im bürgerlichen Recht noch im Handelsrecht eine Übung, nach der Schweigen allgemein als Zustimmung gilt. Nur unter besonderen Umständen kann Ihr Stillschweigen als Annahme gewertet werden.

Erlöschen eines Angebots

Ein Angebot erlischt, wenn Sie es ablehnen oder nur mit Einschränkungen annehmen. Auf ein einmal abgelehntes Angebot können Sie danach nicht mehr zurückgreifen.

Zugang von Erklärungen

Eine Erklärung gilt als zugekommen, sobald sie so zu Ihnen gelangt ist, dass unter normalen Umständen mit Ihrer Kenntnisnahme gerechnet werden kann und Störungen nur mehr in Ihrem eigenen Bereich möglich sind. Verhindern Sie den Zugang absichtlich, ändert das nichts an der Wirksamkeit.

Zugang in den Machtbereich

Es genügt, dass die Erklärung in Ihren Machtbereich gelangt ist. Sie müssen sie nicht persönlich erhalten haben. Ausreichend ist, dass Sie die Möglichkeit hatten, davon Kenntnis zu nehmen.

Erklärungswert des bloßen Schweigens · günstig für Schweigender

Nein. Bloßes Schweigen bedeutet grundsätzlich gar nichts, insbesondere keine Zustimmung zu einem Vertragsangebot. Nur ausnahmsweise kann Ihrem Schweigen nach der Übung des redlichen Verkehrs eine bestimmte Bedeutung zukommen.

Schweigen als Zustimmung · günstig für Schweigender

Nein, nur ausnahmsweise. Ihr Schweigen gilt erst dann als Annahme, wenn der Antragsteller nach Lage der Umstände schlechterdings keine andere Bedeutung darin sehen konnte. Im Regelfall ist Schweigen daher keine Zustimmung.

Geschäftsbedingungen auf Rechnung und Lieferschein · günstig für Rechnungsempfänger

Nein. Rechnungen und Lieferscheine sind schon ihrer Funktion nach nicht dazu bestimmt, Angebote auf Änderung eines bereits geschlossenen Vertrags zu enthalten. Ein Hinweis allein in der Rechnung bleibt wirkungslos, auch wenn er oft wiederholt wird, und Sie müssen ihm nicht widersprechen.

Auslegung von Erklärungen und Verzicht · günstig für Berechtigter

Was eine Erklärung bedeutet, richtet sich nicht danach, was jemand sagen wollte oder wie der andere sie verstanden hat, sondern danach, wie sie bei objektiver Betrachtung zu verstehen war. Ein unentgeltlicher Verzicht auf ein Recht ist nur anzunehmen, wenn er sich aus der Erklärung zweifelsfrei ergibt.

Teilzahlung und Anerkennung der Restschuld · günstig für Schuldner

Aus einer Teilzahlung allein lässt sich nicht schließen, dass Sie die restliche Schuld anerkennen. Es braucht dafür mehr als die bloße Zahlung eines Teilbetrags.

Stornogebühr in Geschäftsbedingungen · günstig für Verkäufer

Nein. Eine Stornogebühr als Gegenleistung dafür, dass Sie vom Vertrag zurücktreten dürfen, ist bei Kauf- und Werkverträgen üblich. Eine solche für das Geschäft typische Klausel ist daher auch für einen unerfahrenen Vertragspartner nicht überraschend und wird Vertragsbestandteil.

Versteckte Klausel in Bedingungen · günstig für Konsument

Eine ungewöhnliche Bestimmung wird nicht Teil des Vertrags, wenn sie so eingeordnet ist, dass ein durchschnittlich sorgfältiger Leser sie dort nicht vermutet. Es kommt also nicht nur auf ihren Inhalt an, sondern vor allem auf ihre Stelle im Vertragstext. Ob die Bestimmung inhaltlich benachteiligt, wird erst danach geprüft.

Aufklärungspflicht vor Vertragsabschluss · günstig für Käufer

Es gibt keine allgemeine Pflicht, den Geschäftspartner über alle Umstände zu informieren, die seine Entscheidung beeinflussen könnten. Aufklären muss man aber dann, wenn der andere nach den Grundsätzen des redlichen Geschäftsverkehrs eine Aufklärung erwarten durfte.

Aufklärungspflicht vor Vertragsabschluss · günstig für Verkäufer

Eine allgemeine Pflicht, über alles aufzuklären, was Sie vom Vertrag abhalten könnte, besteht nicht. Das Verschweigen ist nur dann verwerflich, wenn Sie nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte eine Mitteilung erwarten durften.

Aufklärungspflicht des Verkäufers · günstig für Käufer

Der Verkäufer muss Sie aufklären, wenn Sie deutlich gemacht haben, dass Ihnen ein bestimmter Punkt besonders wichtig ist und Sie dazu Auskunft wollen. Dasselbe gilt, wenn er wegen seiner überlegenen Fachkenntnisse zugleich als Ihr Berater auftritt; dann muss er Sie über jene Umstände aufklären, deren Bedeutung Sie mangels Fachwissen nicht erkennen, die für Ihre Entscheidung aber maßgeblich gewesen wären.

Rückforderung einer irrtümlichen Zahlung · günstig für Zahler

Ja. Für die Rückforderung einer Leistung, die Sie gar nicht geschuldet haben, genügt jeder Irrtum. Es schadet weder, dass der Irrtum vermeidbar war, noch dass es ein Irrtum über die Rechtslage war. Die strengeren Anforderungen für die Anfechtung eines Vertrags gelten hier nicht.

Unterschrift unter unbekanntem Text · günstig für Unternehmer

Ja. Mit Ihrer Unterschrift machen Sie den Text zum Inhalt Ihrer Erklärung, auch wenn Sie ihn nicht gekannt oder nicht verstanden haben oder gar nicht lesen können. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Urkunde keine Bestimmungen enthält, die dort gar nicht hineingehören. Eine Anfechtung wegen Irrtums bleibt möglich.

Fehlerhafte Rechnung und Kaufpreis · günstig für Verkäufer

Nein. Eine Rechnung ist wie eine Quittung nur eine Beweisurkunde und kein Rechtsgeschäft; die Regeln über den Irrtum gelten für sie nicht. Der Verkäufer kann daher trotz einer fehlerhaften Rechnung den vereinbarten Kaufpreis fordern. Nur in einer vorbehaltlosen Unterlassung bei der Rechnungslegung könnte ausnahmsweise ein Verzicht liegen.

Aufklärungspflicht der Bank bei Formularverträgen · günstig für Kunde

Verwendet eine Bank eigene Vertragsformulare, muss sie geschäftlich unerfahrene Kunden aufklären. Sie soll damit verhindern, dass Sie sich über den Umfang Ihrer eigenen Verpflichtungen wesentlich irren.

Verkehrstüchtigkeit beim Gebrauchtwagenkauf · günstig für Käufer

Wer einen Gebrauchtwagen kauft und kein Wrack zum Ausschlachten, will ein verkehrstüchtiges Fahrzeug. Musste der Verkäufer das aus den Umständen erkennen, etwa weil eine Probefahrt vereinbart wurde, gilt diese Erwartung als stillschweigend erklärt.