OGH 1 Nc 27/16k
Worum es ging: Darf dasselbe Gericht über meine Klage gegen den Staat entscheiden?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wenn Sie einen Anspruch gegen den Staat aus Entscheidungen bestimmter Gerichte ableiten, dürfen genau diese Gerichte darüber nicht entscheiden. Das gilt auch für die Vorfragen des Verfahrens. Ein anderes Gericht wird dafür bestimmt.
Nur dann, wenn das Verfahren einem Amtshaftungsprozess vorausgeht oder Voraussetzung für eine solche Klage ist. Ein Streit mit dem Rechtsschutzversicherer oder ein Arbeitsrechtsstreit zählt nicht dazu; ein bloßer Entwurf einer Amtshaftungsklage genügt ebenfalls nicht.
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
07.07.2016
Geschäftszahl
1Nc27/16k
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter über den Antrag des P***** S*****, vertreten durch Dr. Mag. Harald Jelinek, Rechtsanwalt in Wien, wegen Delegierung gemäß § 9 Abs 4 AHG, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der
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