OGH 8 ObA 42/16h
Worum es ging: Kann ich mein zurückgezogenes Rechtsmittel wieder aufleben lassen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ziehen Sie ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss zurück, gelten dieselben Regeln wie bei der Zurücknahme einer Berufung. Sie können die Zurücknahme nicht an eine Bedingung knüpfen und nicht widerrufen. Die Entscheidung wird sofort rechtskräftig.
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
17.08.2016
Geschäftszahl
8ObA42/16h
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und den Hofrat Dr. Brenn als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei W***** C*****, vertreten durch Dr. Plankel, Dr. Mayrhofer & Partner, Rechtsanwälte in Dornbirn, gegen die beklagte Partei O***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Ernst Kohlbacher, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen Rechnungslegung und Leistung (3.487 EUR sA), in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Rückziehung der außerordentlichen Revision der klagenden Partei dient zur Kenntnis.
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