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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 28.10.2016 · Fall aus Steiermark

OGH 9 ObA 65/16y

Worum es ging: Bekomme ich Ersatz, wenn der Unfallgegner nicht versichert war?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja. Ihr Anspruch gegen den Fachverband entspricht inhaltlich dem, den Sie gegen einen pflichtversicherten Schädiger hätten. Ein eigenes Mitverschulden schließt ihn nicht aus, sondern führt nur zu einer Aufteilung des Schadens.

Entscheidend ist allein, wofür der Stapler nach seiner Bauart und Ausrüstung bestimmt ist: vorwiegend zur Beförderung von Gütern und in erster Linie zur Verwendung innerhalb einer Betriebsanlage. Ob er tatsächlich nur auf dem Betriebsgelände bewegt oder auch kurz auf öffentlichen Straßen gefahren wurde, ist dafür nicht maßgeblich.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 52

Entscheidungstext

53 Absätze, 20.940 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.10.2016

Geschäftszahl

9ObA65/16y

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Dehn, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hargassner sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Mag. Matthias Schachner in der Rechtssache der klagenden Partei T***** K*****, vertreten durch die Dr. Klaus Hirtler Rechtsanwalt GmbH in Leoben, gegen die beklagten Parteien 1. Fachverband der Versicherungsunternehmen, *****, vertreten durch Dr. Ivo Burianek, Rechtsanwalt in Mödling, 2. G***** E*****, vertreten durch Dr. Gerda Schildberger, Rechtsanwältin in Bruck/Mur, wegen 15.770 EUR und Feststellung (3.000 EUR), über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 25. Februar 2016, GZ 7 Ra 75/15a-22, mit dem der Berufung der klagenden Partei gegen das Teilurteil des Landesgerichts Leoben als Arbeits- und Sozialgericht vom 24. Juni 2015, GZ 25 Cga 40/15m-9, nicht Folge gegeben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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