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Bekomme ich Ersatz, wenn der Unfallgegner nicht versichert war?

günstig für Geschädigter betrifft Verkehrsopfer, Geschädigte, Fahrzeughalter, Versicherer
Ja. Ihr Anspruch gegen den Fachverband entspricht inhaltlich dem, den Sie gegen einen pflichtversicherten Schädiger hätten. Ein eigenes Mitverschulden schließt ihn nicht aus, sondern führt nur zu einer Aufteilung des Schadens.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 28.03.2017 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Sieht man von ausdrücklichen gesetzlichen Ausnahmen ab, ist der Anspruch gegen den Fachverband inhaltlich gleich jenem Anspruch, der gegen einen versicherungspflichtigen Schädiger bestehen würde. Auch nach dieser Gesetzesstelle schließt daher ein Mitverschulden des Geschädigten die Haftung nach dem EKHG nicht notwendig aus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029484 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Mitverschulden ohne rechtswidriges Verhalten

Für eine Mitschuld am eigenen Schaden ist nicht nötig, dass Sie sich rechtswidrig verhalten haben. Es genügt, dass Sie mit Ihren eigenen Gütern sorglos umgegangen sind. Der Schaden wird dann zwischen Ihnen und dem Schädiger aufgeteilt.

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