Bekomme ich Ersatz, wenn der Unfallgegner nicht versichert war?
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 28.03.2017 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist daher zu fingieren, dass der schadenersatzrechtliche Leistungsanspruch des Opfers durch eine Kfz‑Haftpflichtversicherung im Rahmen der gesetzlichen Versicherungspflicht gedeckt ist.OGH 2 Ob 20/16d, 26.01.2017
- Der auf das VOEG gestützte Anspruch gleicht grundsätzlich jenem, der gegen einen versicherungspflichtigen bzw haftpflichtversicherten Schädiger bestehen würde.OGH 2 Ob 20/16d, 26.01.2017
- Hier: Anspruch gegen beklagten Fachverband aufgrund Unfalls „im geschlossenen Bereich zwischen in den Arbeitsbetrieb eingebundenen Personen“ trotz (richtlinienwidriger) Ausnahmebestimmung § 6 Abs 3 Z 2 VOEG aufgrund unmittelbarer Anwendung von Art 5 Abs 2 RL 2009/103/EG (6. KH‑RL).OGH 2 Ob 112/15g, 17.03.2016
- Maßgeblich ist, ob der Schadenersatzanspruch der Klägerin nach den Grundsätzen der Verschuldens‑ oder Gefährdungshaftung zu Recht besteht.OGH 2 Ob 89/12w, 21.02.2013
- Dies hat auch für das VOEG zu gelten.OGH 2 Ob 89/12w, 21.02.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029484 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 12.
- OGH 2 Ob 83/16v, 28.03.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 20/16d, 26.01.2017, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 65/16y, 28.10.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.
Für eine Mitschuld am eigenen Schaden ist nicht nötig, dass Sie sich rechtswidrig verhalten haben. Es genügt, dass Sie mit Ihren eigenen Gütern sorglos umgegangen sind. Der Schaden wird dann zwischen Ihnen und dem Schädiger aufgeteilt.