OGH 5 Ob 225/16y
Worum es ging: Kann ich meine Berufung später noch ergänzen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Jede Partei darf nur einen einzigen Schriftsatz als Rechtsmittel und einen einzigen als Antwort darauf einbringen. Weitere Schriftsätze, Nachträge oder Ergänzungen sind unzulässig, selbst wenn Sie sie noch innerhalb der Frist einbringen.
Wird das Grundbuch aufgrund eines Anmeldungsbogens des Vermessungsamts geändert, gelten für Rechtsmittel die Regeln des Verfahrens außer Streitsachen. Die Frist für den Rekurs und für die Beantwortung beträgt vierzehn Tage. Das Verfahren ist zweiseitig, die Gegenseite darf also antworten.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Salzburg als Rekursgericht, 08.09.2016, 53 R 151/16m
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
19.12.2016
Geschäftszahl
5Ob225/16y
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Höllwerth, die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin Güterwegsgenossenschaft A*****, vertreten durch Dr. Hans Wabnig, Rechtsanwalt in St. Johann im Pongau, wegen Grundstücksveränderungen gemäß §§ 15ff LiegTeilG ob den Liegenschaften EZ ***** und ***** der KG ***** (Umlegung der Straßenanlage „Güterweg K*****“), über den Revisionsrekurs des Einspruchswerbers F***** H*****, vertreten durch Dr. Franz Linsinger, Rechtsanwalt in St. Johann im Pongau, gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg als Rekursgericht vom 8. September 2016, AZ 53 R 151/16m, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts St. Johann im Pongau vom 11. Mai 2016, NGB 210/2015, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
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