OGH 1 Ob 204/16f
Worum es ging: Kann ich das private Unternehmen und den Staat gemeinsam belangen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Erfüllt ein privates Unternehmen im Auftrag des Staates hoheitliche Aufgaben und haben Sie mit ihm zugleich einen Vertrag über genau diese Tätigkeit, stehen Ihnen beide Wege offen. Sie können den Rechtsträger wegen Amtshaftung in Anspruch nehmen und das Unternehmen wegen Verletzung des Vertrags.
Wurde ein privatrechtliches Unternehmen für hoheitliches Handeln in die Pflicht genommen oder damit belehnt, kann es dafür nicht direkt geklagt werden. Für solche Klagen ist der Rechtsweg unzulässig, ebenso wie bei Klagen gegen einzelne Personen als Organe.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Linz, 25.07.2016, 38 Cg 58/16s-8
- Oberlandesgericht Linz als Rekursgericht, 28.09.2016, 12 R 21/16v-12
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
20.12.2016
Geschäftszahl
1Ob204/16f
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger und die Hofrätin Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** H*****, Landwirt, *****, vertreten durch Dr. Wilhelm Dieter Eckhart und Mag. Andreas Horacek, Rechtsanwälte in Klagenfurt am Wörthersee, gegen die beklagte Partei L***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Franz Haunschmidt und andere, Rechtsanwälte in Linz, wegen 52.215,99 EUR sA über den außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz als Rekursgericht vom 28. September 2016, GZ 12 R 21/16v-12, mit dem der Beschluss des Landesgerichts Linz vom 25. Juli 2016, GZ 38 Cg 58/16s-8, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der außerordentliche Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
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