Kann ich ein beliehenes Unternehmen selbst auf Schadenersatz klagen?
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schulschiwoche. Betreiber einer Jugendherberge. Organstellung verneint.OGH 1 Ob 54/24h, 27.05.2024
- Hier: Verwahrer nach § 30 Abs 1 TSchG.OGH 1 Ob 172/23k, 20.12.2023
- Hier: Die bloße Möglichkeit einer indirekten Einflussnahme des Landeshauptmanns auf Vorstände, nämlich über den Weg der der Landesregierung zukommenden Befugnis (also seiner Mitwirkung bei) der Bestellung (oder Abberufung) der (privatwirtschaftlich tätigen) Aufsichtsratsmitglieder (hier: der Kärntner Landes‑ und Hypothekenbank‑Holding; KLH), welche wiederum ihrerseits die Vorstände hätten abberufen können, weist noch keinen ausreichenden Zusammenhang mit hoheitlichen Befugnissen auf.OGH 1 Ob 201/16i, 27.02.2017
- Hier: Fürsorgepflichtverletzung durch den den Beamten infolge gesetzlicher Zuweisung beschäftigenden Rechtsträger.OGH 9 ObA 84/12m, 26.11.2012
- Nichts anderes kann nunmehr wegen § 105 zweiter Satz UGB für Personengesellschaften gelten.OGH 1 Ob 224/10p, 23.02.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124590 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 18.
- OGH 1 Ob 78/26s, 27.08.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 161/24v, 24.10.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 66/24z, 26.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 54/24h, 27.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 172/23k, 20.12.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 7/21t, 28.01.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 153/20m, 24.09.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 20/20b, 30.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 10/20g, 30.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 4/20z, 26.02.2020, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
AHG §1 Ba AHG §1 F; AHG §1 G; AHG §9 Abs5
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Schadenersatzansprüche gegen ein Unternehmen gehören nur unter einer Voraussetzung vor die Handelsgerichte. Sie müssen daraus abgeleitet werden, dass ein unternehmensbezogenes Geschäft erfüllt, schlecht erfüllt oder nicht erfüllt wurde.
Sie klagen die Republik Österreich. Im privaten Rechtsverkehr ist sie ein einziges Rechtssubjekt, ganz gleich, welches Ministerium oder Amt beteiligt war. Die Angabe der Dienststelle ist üblich und erleichtert nur die Zuordnung.