Zum Inhalt springen
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 04.05.2017

OGH 5 Ob 10/17g

Worum es ging: Verliere ich mein Rechtsmittel, wenn ich das Urteil bezahle?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ein Verzicht auf ein Rechtsmittel oder dessen Rücknahme muss dem Gericht gegenüber ausdrücklich erklärt werden. Zahlen Sie den im Urteil zugesprochenen Betrag, gilt das weder als Verzicht noch als Rücknahme. Ihr bereits erhobenes Rechtsmittel bleibt aufrecht.

Ziehen Sie ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss zurück, gelten dieselben Regeln wie bei der Zurücknahme einer Berufung. Sie können die Zurücknahme nicht an eine Bedingung knüpfen und nicht widerrufen. Die Entscheidung wird sofort rechtskräftig.

Entscheidungstext

20 Absätze, 1.239 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

04.05.2017

Geschäftszahl

5Ob10/17g

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** Z*****, vertreten durch Mag. Erich Allinger, Dr. Lukas Ludwiger, Rechtsanwälte in Wiener Neustadt, gegen die beklagte Partei Ing. H***** G*****, vertreten durch die LEEB & WEINWURM Rechtsanwälte GmbH in Neunkirchen, wegen 7.000 EUR sA und Räumung, im Verfahren über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 28. November 2016, GZ 19 R 86/16g-32, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail