OGH 5 Ob 10/17g
Worum es ging: Verliere ich mein Rechtsmittel, wenn ich das Urteil bezahle?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ein Verzicht auf ein Rechtsmittel oder dessen Rücknahme muss dem Gericht gegenüber ausdrücklich erklärt werden. Zahlen Sie den im Urteil zugesprochenen Betrag, gilt das weder als Verzicht noch als Rücknahme. Ihr bereits erhobenes Rechtsmittel bleibt aufrecht.
Ziehen Sie ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss zurück, gelten dieselben Regeln wie bei der Zurücknahme einer Berufung. Sie können die Zurücknahme nicht an eine Bedingung knüpfen und nicht widerrufen. Die Entscheidung wird sofort rechtskräftig.
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
04.05.2017
Geschäftszahl
5Ob10/17g
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** Z*****, vertreten durch Mag. Erich Allinger, Dr. Lukas Ludwiger, Rechtsanwälte in Wiener Neustadt, gegen die beklagte Partei Ing. H***** G*****, vertreten durch die LEEB & WEINWURM Rechtsanwälte GmbH in Neunkirchen, wegen 7.000 EUR sA und Räumung, im Verfahren über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 28. November 2016, GZ 19 R 86/16g-32, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die
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