Verliere ich mein Rechtsmittel, wenn ich das Urteil bezahle?
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (83 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Dem OGH vorgelegter Rekurs.OGH 2 Ob 229/10f, 27.01.2011
- In Analogie zu § 484 ZPO iVm § 513 ZPO ist die Zurückziehung des Revisionsrekurses bis zur Entscheidung über diesen zulässig und mit deklarativem Beschluss zur Kenntnis zu nehmen.OGH 8 Ob 144/08x, 27.01.2009
- Hier: Revisionsrekurs.OGH 7 Ob 166/04v, 28.07.2004
- Die Zurückziehung eines außerordentlichen Revisionsrekurses ist in Analogie zu §§ 484, 513 ZPO zulässig.OGH 7 Ob 2/03z, 12.02.2003
- Die Zurückziehung der Revision ist bis zur Entscheidung über diese zulässig und mit deklarativer Wirkung zur Kenntnis zu nehmen.OGH 9 Ob 178/00t, 04.10.2000
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Die Zurückziehung ist mit deklarativer Wirkung (SZ 43/168) zur Kenntnis zu nehmen.OGH 8 Ob 320/98m, 21.01.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042041 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 83.
- OGH 9 ObA 84/25f, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 55/25h, 27.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 10/22m, 16.12.2022, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 35/22p, 30.08.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 97/22h, 01.06.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 9 ObA 2/18m, 30.01.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 10/17g, 04.05.2017
- OGH 5 Ob 263/15k, 25.08.2016, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 11/16b, 22.03.2016, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 15/16s, 22.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ziehen Sie die Klage während des Rechtsmittelverfahrens zurück, so verlieren auch die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen ihre Wirkung. Weil bei einer Klagsrücknahme in erster Linie eine Vereinbarung der Parteien über die Kosten maßgeblich ist, muss ein außerhalb der Verhandlung gestellter Kostenantrag dem Kläger zur Äußerung zugestellt werden.
Nur unter einer engen Voraussetzung. Sie müssen behaupten, dass auch ein verständiger Beklagter in Ihrer damaligen Lage sich nicht in das Verfahren eingelassen hätte. Dasselbe gilt für einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl, gegen den Sie keinen Einspruch erhoben haben.