OGH 1 Ob 112/17b
Worum es ging: Gilt der Text auch, wenn ich ihn nicht verstanden habe?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Mit Ihrer Unterschrift machen Sie den Text zum Inhalt Ihrer Erklärung, auch wenn Sie ihn nicht gekannt oder nicht verstanden haben oder gar nicht lesen können. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Urkunde keine Bestimmungen enthält, die dort gar nicht hineingehören. Eine Anfechtung wegen Irrtums bleibt möglich.
Der Weg durch die Instanzen
- Handelsgericht Wien, 20.06.2016, 41 Cg 146/13y-56
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 13.01.2017, 3 R 50/16v-70
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
29.11.2017
Geschäftszahl
1Ob112/17b
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Univ.-Prof. Dr. Kodek, Mag. Dr. Wurdinger und die Hofrätin Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. C***** L*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Leitner, Priv.-Doz. Dr. Max Leitner und Dr. Mara-Sophie Häusler, LL.M., Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei R***** AG, *****, vertreten durch die Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH, Wien, und die Nebenintervenientin auf Seiten der beklagten Partei C***** GmbH in Liquidation, *****, vertreten durch die Wess Kux Kispert & Eckert Rechtsanwalts GmbH, Wien, wegen 14.478,73 EUR sA und Feststellung (Streitwert 3.000 EUR), über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 13. Jänner 2017, GZ 3 R 50/16v-70, mit dem das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 20. Juni 2016, GZ 41 Cg 146/13y-56, teilweise abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben.
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