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Gilt der Text auch, wenn ich ihn nicht verstanden habe?

günstig für Unternehmer betrifft Konsumenten, Arbeitnehmer, Bürgen, Käufer, Unternehmer
Ja. Mit Ihrer Unterschrift machen Sie den Text zum Inhalt Ihrer Erklärung, auch wenn Sie ihn nicht gekannt oder nicht verstanden haben oder gar nicht lesen können. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Urkunde keine Bestimmungen enthält, die dort gar nicht hineingehören. Eine Anfechtung wegen Irrtums bleibt möglich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 10.04.2018 (63 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Derjenige, der eine Urkunde unterfertigt, macht den durch seine Unterschrift gedeckten Text auch dann zum Inhalt seiner Erklärung, wenn er den Text nicht gekannt hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014893 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 63.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Nichtige Klausel und Irrtumsanfechtung

Nein. Berufen Sie sich als Benachteiligter darauf, dass eine Klausel wegen grober Benachteiligung nichtig ist, kann diese Klausel nicht mehr wegen Irrtums angefochten werden. Die Nichtigkeit bleibt also bestehen.

günstig für Konsument Kontrolle vorformulierter Vertragserklärungen

Ja. Der Schutz vor gröblich benachteiligenden Bestimmungen greift auch dann, wenn Sie sich einer vorformulierten Erklärung des anderen oder eines Dritten unterwerfen. Anders ist es, wenn die Bestimmung im Einzelnen ausgehandelt wurde.

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