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Zivilprozessordnung · Fassung ab 01.01.2003

ZPO § 273

§. 273. (1)Wenn feststeht, dass einer Partei der Ersatz eines Schadens oder des Interesses gebürt oder dass sie sonst eine Forderung zu stellen hat, der Beweis über den streitigen Betrag des zu ersetzenden Schadens oder Interesses oder der Forderung aber gar nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu erbringen ist, so kann das Gericht auf Antrag oder von amtswegen selbst mit Übergehung eines von der Partei angebotenen Beweises diesen Betrag nach freier Überzeugung festsetzen. Der Festsetzung des Betrages kann auch die eidliche Vernehmung einer der Parteien über die für die Bestimmung des Betrages maßgebenden Umstände vorausgehen. (2)Sind von mehreren in derselben Klage geltend gemachten Ansprüchen einzelne, im Verhältnis zum Gesamtbetrag unbedeutende streitig und ist die vollständige Aufklärung aller für sie maßgebenden Umstände mit Schwierigkeiten verbunden, die zur Bedeutung der streitigen Ansprüche in keinem Verhältnisse stehen, so kann das Gericht darüber in der gleichen Weise (Absatz 1) nach freier Überzeugung entscheiden. Gleiches gilt auch für einzelne Ansprüche, wenn der begehrte Betrag jeweils 1 000 Euro nicht übersteigt.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Das Schmerzengeld wird nicht Tag für Tag ausgerechnet. Das Gericht setzt den Betrag nach freier Überzeugung fest und berücksichtigt dabei alle Umstände, die körperlichen und seelischen Schmerzen sowie Art und Schwere der Verletzung.

Wenn Sie einen guten Grund für Ihr Verhalten haben und diesen Ihrem Arbeitgeber verschweigen, obwohl Sie ihn nennen könnten, trifft Sie in der Regel eine Mitschuld an Ihrer Entlassung. Das gilt dann, wenn der Arbeitgeber Sie bei Kenntnis des Grundes voraussichtlich nicht entlassen hätte. Das Gericht kann Ihre Ansprüche deshalb kürzen, im Einzelfall bis auf null.

Das Gericht darf ihn nicht nach freiem Ermessen schätzen, sondern muss dem im Gesetz vorgegebenen Rechenweg folgen. Zuerst wird ermittelt, was Grundstücke für Wohnbauten in dieser Gegend üblicherweise kosten und wie viel davon auf einen Quadratmeter Wohnfläche entfällt. Aus dem Unterschied zu dem im Richtwert enthaltenen Grundkostenanteil ergeben sich Zuschlag oder Abschlag.

Hätten Sie das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft, können Sie es Zug um Zug gegen Rückzahlung zurückgeben. Sie können stattdessen auch den Minderwert verlangen. Das Gericht setzt diesen nach freier Überzeugung zwischen fünf und fünfzehn Prozent des gezahlten und angemessenen Kaufpreises fest und darf dafür ein angebotenes Gutachten übergehen.

Lässt sich die Höhe eines Betrags nicht genau feststellen, darf ihn das Gericht nach freier Überzeugung festsetzen. Diese Möglichkeit gilt auch, wenn es um die Höhe einer Preisminderung geht.

Lässt sich der Betrag nicht genau berechnen, darf ihn das Gericht nach freier Überzeugung festsetzen. Löhne aus Kollektivverträgen werden dabei nicht ohne Weiteres herangezogen, wenn die Umstände eher für ein familiäres als für ein Arbeitsverhältnis sprechen. Bei Pflege liegt der Nutzen in den ersparten Kosten für eine fremde Pflegekraft, die üblicherweise brutto ermittelt werden.

Sie müssen einen zahlenmäßig bestimmten Betrag fordern und Ihren Schaden ausreichend begründen. Auch wenn das Gericht die Höhe schätzen darf, dürfen Sie deren Ermittlung nicht einfach einem Sachverständigen überlassen. Ebenso muss ein Räumungsbegehren klar sagen, welche Räume geräumt werden sollen.

Nein. Das Gericht darf einen Betrag nur dann nach freier Überzeugung festsetzen, wenn feststeht, dass Ihnen etwas gebührt, und nur die Höhe strittig ist. Ist schon der Grund des Anspruchs strittig, kommt eine solche Schätzung nicht in Betracht.

Ja. Die Möglichkeit, den Betrag zu schätzen, erleichtert nur den Beweis. Sie müssen weiterhin alle Tatsachen vorbringen, aus denen sich Ihr Anspruch dem Grunde und der Höhe nach ableiten lässt.

Nicht der frühere Anschaffungspreis, sondern der Wert im Zeitpunkt der Auseinandersetzung. Lässt sich dieser Wert nur mit unverhältnismäßigem Aufwand feststellen, darf ihn das Gericht schätzen. Wertänderungen, die allein einem von Ihnen zuzurechnen sind, bleiben außer Betracht.

Ja, wenn Ihre Branche typischerweise ertragsschwach ist und eine soziale Aufgabe erfüllt. Geschützt sind vor allem kleingewerbliche Nahversorger, die Güter und Dienstleistungen des täglichen Lebens anbieten. Wer nicht dazugehört, muss die besondere Schutzwürdigkeit seiner Branche darlegen. Zahlen Branchenkollegen in der Umgebung den vollen Zins, entfällt der Abschlag.

Lässt sich das genaue Ausmaß der Mietzinsminderung nur schwer ermitteln, darf das Gericht den Betrag nach seinem Ermessen festsetzen. Es muss dazu nicht jedes Detail beweisen lassen. Diese Schätzung ist ausdrücklich zulässig.

Ja. Pflegt ein Angehöriger den Verletzten zu Hause, muss der Schädiger diesen Aufwand ersetzen; die Höhe darf das Gericht schätzen und liegt zwischen den Kosten ungelernter und jenen professioneller Pflegekräfte. Ersetzt wird aber nur die tatsächlich erbrachte Leistung, nicht ein gedachter Einsatz mehrerer Krankenschwestern.

Wird der Nutzen abgegolten, den eine Leistung verschafft hat, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Leistung an. Lässt sich der Betrag nur schwer beziffern, darf ihn das Gericht nach freier Überzeugung festsetzen. Ob Sie die Leistung bezahlen mussten, unentgeltliche Helfer gewonnen haben oder selbst tätig waren, ist dabei ohne Bedeutung.

Wenn das Gericht die Höhe eines Schadens nach freier Überzeugung festsetzt, ist das eine rechtliche Beurteilung. Sie können diese Festsetzung daher auch beim Obersten Gerichtshof bekämpfen.

Wurde die Höhe Ihres Schadens vom Gericht geschätzt, kann später nur überprüft werden, ob das Ergebnis dieser Schätzung richtig ist. Dabei sind jene Umstände zugrunde zu legen, zu denen die Untergerichte Feststellungen treffen konnten. Geschätzt werden darf nur dort, wo sich die Höhe nicht beweisen lässt und nur mehr oder weniger wahrscheinliche Annahmen möglich sind.

Das Gericht darf die Höhe nur dann schätzen, wenn feststeht, dass Ihnen überhaupt eine Forderung zusteht. Ob es schätzen musste, kann vom Obersten Gerichtshof überprüft werden.

Wird Ihr Kennzeichen unbefugt verwendet, umfasst Ihr Schaden auch den entgangenen Gewinn. Dabei wird auch berücksichtigt, welchen Gewinn der Verletzer erzielt hat. Ist Ihnen selbst kein Gewinn entgangen und hat nur der andere verdient, geht es um die Herausgabe seiner Bereicherung, die Ihnen bei dessen Verschulden gebührt.

Ja. Das Gericht darf ein Gutachten über die Höhe üblicher Beträge einholen und den strittigen Betrag danach dennoch nach freiem Ermessen festsetzen. Das gilt auch dann, wenn das Gutachten nur die Grundlagen für diese Ermessensentscheidung geliefert hat.

Steht fest, dass Ihnen ein Schaden zu ersetzen ist, räumt das Gesetz dem Gericht die Möglichkeit ein, den Betrag nach freier Überzeugung festzusetzen. Damit wird zugleich die allgemeine Regel eingeschränkt, dass Sie als Geschädigter Bestand und Höhe der Forderung beweisen müssen.

Nur bei einer ernsten Beeinträchtigung. Der übliche Ärger, den jede Rechtsverletzung mit sich bringt, reicht nicht; es muss sich um eine empfindliche Kränkung handeln. Sie müssen darlegen, welche persönlichen Nachteile entstanden sind; die Höhe schätzt das Gericht.

Ja, wenn die Ermittlungen geeignet waren, die Tatsachengrundlage des Verfahrens zu erweitern, etwa weil dadurch eine behauptete völlige Arbeitsunfähigkeit widerlegt wurde. Lässt sich die Höhe der ersatzfähigen Kosten nur mit unverhältnismäßigem Aufwand belegen, darf das Gericht den Betrag selbst festsetzen.

Von einer geschäftsunfähigen Person darf nicht der strenge Beweis verlangt werden, was vom Erhaltenen ihr nicht genützt hat. Es genügt, jene Umstände zu widerlegen, die für einen Nutzen sprechen, etwa indem gezeigt wird, dass ein großer Betrag in kurzer Zeit ausgegeben wurde, ohne sich in Vermögen oder besseren Lebensumständen niederzuschlagen. Das Gericht kann den Betrag auch nach freiem Ermessen festsetzen.

Grundsätzlich prüft der Oberste Gerichtshof das Ermessen der Untergerichte nicht nach. Sind bei der Ausübung des Ermessens aber schwere Fehler unterlaufen, die an einen Missbrauch heranreichen, können Sie das dennoch an den Obersten Gerichtshof herantragen.

Ersetzt wird nicht nur der greifbare Schaden, sondern auch das seelische Leid, das die Tat ausgelöst hat. Dazu zählt die Belastung durch eine drohende Rufschädigung, etwa wenn dadurch die Heiratsaussichten sinken. Lässt sich die Höhe nicht genau belegen, darf das Gericht sie schätzen.

Lässt sich nicht mehr feststellen, wie das Einkommen in der Familie tatsächlich aufgeteilt worden wäre, legt das Gericht den Verteilungsschlüssel nach eigenem Ermessen fest. Sie müssen also nicht jede Einzelheit beweisen.

Ob das Gericht den Betrag überhaupt schätzen darf, ist eine reine Frage des Verfahrens. Hat es das zu Unrecht bejaht oder verneint, müssen Sie das als Mangel des Verfahrens rügen.

Nein. Die Schätzung eines strittigen Betrags kann das Berufungsgericht nicht erstmals vornehmen, wenn es dabei ohne Wiederholung der Beweise von der Bewertung des ersten Gerichts abgeht. Andernfalls ließe sich das Ergebnis später nicht mehr überprüfen.

Ob das Gericht einen Betrag nach freier Überzeugung festsetzen darf, entscheidet es anhand seiner richterlichen Erfahrung und der allgemeinen Lebenserfahrung. Auch die Zwischenergebnisse eines bereits teilweise geführten Beweisverfahrens fließen in diese Beurteilung ein.

Die vom Gericht geschätzte Höhe zählt zur rechtlichen Beurteilung und kann grundsätzlich bekämpft werden. Zum Höchstgericht kommen aber nur schwere, an Missbrauch grenzende Fehler bei dieser Schätzung. Dazu zählt auch, welche Faktoren für die Berechnung herangezogen wurden.

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