OGH 8 ObA 10/18f
Worum es ging: Darf jemand aus eigenem Unrecht einen Vorteil ziehen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nein. Niemand darf aus dem eigenen rechtswidrigen Verhalten einen Vorteil ziehen. Wird jemandem Rechtsmissbrauch vorgeworfen, verlangen die Gerichte dafür im Wesentlichen ein krasses Missverhältnis zwischen seinen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des Betroffenen oder überwiegend unlautere Beweggründe.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 21.12.2017, 10 Ra 84/17x-34
Zitierte Paragrafen
ASGG Art. 10 § 2 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
23 Absätze, 3.946 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
23.02.2018
Geschäftszahl
8ObA10/18f
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Korn als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Wiesinger und Robert Hauser23. Februar 2018 in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A***** V*****, vertreten durch Freimüller/
Obereder/Pilz Rechtsanwält_innen GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei G***** W*****, vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 19.418,28 EUR brutto sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 21. Dezember 2017, GZ 10 Ra 84/17x-34, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).