Zum Inhalt springen
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 23.02.2018 · Fall aus Wien

OGH 8 ObA 10/18f

Worum es ging: Darf jemand aus eigenem Unrecht einen Vorteil ziehen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Nein. Niemand darf aus dem eigenen rechtswidrigen Verhalten einen Vorteil ziehen. Wird jemandem Rechtsmissbrauch vorgeworfen, verlangen die Gerichte dafür im Wesentlichen ein krasses Missverhältnis zwischen seinen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des Betroffenen oder überwiegend unlautere Beweggründe.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ASGG Art. 10 § 2 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510

Entscheidungstext

23 Absätze, 3.946 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.02.2018

Geschäftszahl

8ObA10/18f

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Korn als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Wiesinger und Robert Hauser23. Februar 2018 in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A***** V*****, vertreten durch Freimüller/

Obereder/Pilz Rechtsanwält_innen GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei G***** W*****, vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 19.418,28 EUR brutto sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 21. Dezember 2017, GZ 10 Ra 84/17x-34, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail