OGH 9 ObA 118/18w
Worum es ging: Bekomme ich Geld, wenn ich bei der Bewerbung diskriminiert wurde?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Das Gesetz schützt Ihr Recht, sich ohne Benachteiligung um eine Stelle zu bewerben. Deshalb steht Ihnen bei einer Benachteiligung im Bewerbungsverfahren auch ein pauschaler Ersatz für die persönliche Beeinträchtigung zu. Damit soll verhindert werden, dass sich Betroffene wegen ihres Geschlechts, ihres Alters oder ihrer Herkunft gar nicht mehr bewerben.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht, 29.08.2018, 7 Ra 23/18h-12
Zitierte Paragrafen
ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
24 Absätze, 5.411 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
27.02.2019
Geschäftszahl
9ObA118/18w
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Dehn, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hargassner sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Ingomar Stupar und ADir. Gabriele Svirak in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei ***** D*****, vertreten durch Dr. Gerhard Hiebler, Dr. Gerd Grebenjak, Rechtsanwälte in Leoben, gegen die beklagte Partei E***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Helmut Fetz, Dr. Birgit Fetz ua, Rechtsanwälte in Leoben, wegen 500 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 29. August 2018, GZ 7 Ra 23/18h-12, mit dem der Berufung der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Leoben als Arbeits- und Sozialgericht vom 14. Dezember 2017, GZ 23 Cga 75/17x-7, nicht Folge gegeben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision der klagenden Partei wird zurückgewiesen.
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