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Bekomme ich Geld, wenn ich bei der Bewerbung diskriminiert wurde?

günstig für Bewerber betrifft Bewerber, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Das Gesetz schützt Ihr Recht, sich ohne Benachteiligung um eine Stelle zu bewerben. Deshalb steht Ihnen bei einer Benachteiligung im Bewerbungsverfahren auch ein pauschaler Ersatz für die persönliche Beeinträchtigung zu. Damit soll verhindert werden, dass sich Betroffene wegen ihres Geschlechts, ihres Alters oder ihrer Herkunft gar nicht mehr bewerben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Der Oberste Gerichtshof geht davon aus, dass der Gesetzgeber bei der Festlegung des ideellen Ersatzanspruchs in § 12 Abs 1 GlBG im Sinne der auch „verfahrensrechtlichen" Dimension des Diskriminierungsschutzes das insoweit damit anerkannte und auch pauschal bewertete Rechtsgut schützen wollte, sich „diskriminierungsfrei" am Arbeitsmarkt zu bewerben. Geht es doch darum, dass den betroffenen Personengruppen nicht bei ihren Bewerbungen der Eindruck vermittelt werden soll, dass sie aufgrund der sie spezifisch treffenden Merkmale (Geschlecht, Alter, ethnische Zugehörigkeit etc) am Arbeitsmarkt ohnehin „keine Chancen" hätten, und sie so von Bewerbungen abgehalten werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124659 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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