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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 23.07.2019

OGH 9 ObA 56/19d

Worum es ging: Bekomme ich Geld, wenn mein altes Gehaltssystem mich benachteiligt hat?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja. Wird ein altersdiskriminierendes Gehaltssystem durch ein neues ersetzt, darf sich Ihre erste Einstufung nicht nach dem alten, diskriminierenden Gehalt richten. Sie haben Anspruch auf die Differenz zu jenem Gehalt, das Sie ohne Benachteiligung bezogen hätten. Auch die Regel, Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern nur bis zu zehn Jahren anzurechnen, ist unzulässig.

Zitierte Paragrafen

ASGG § 54 AußStrG Art. 25

Entscheidungstext

20 Absätze, 1.562 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.07.2019

Geschäftszahl

9ObA56/19d

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Dehn und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hargassner in der Arbeitsrechtssache des Antragstellers Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien, vertreten durch Dr. Martin Riedl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin Republik Österreich, Bundeskanzleramt, Ballhausplatz 2, 1010 Wien, vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen Feststellung gemäß § 54 Abs 2 ASGG, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Ruhensanzeige der Verfahrensparteien wird zur Kenntnis genommen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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