OGH 9 ObA 56/19d
Worum es ging: Bekomme ich Geld, wenn mein altes Gehaltssystem mich benachteiligt hat?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Wird ein altersdiskriminierendes Gehaltssystem durch ein neues ersetzt, darf sich Ihre erste Einstufung nicht nach dem alten, diskriminierenden Gehalt richten. Sie haben Anspruch auf die Differenz zu jenem Gehalt, das Sie ohne Benachteiligung bezogen hätten. Auch die Regel, Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern nur bis zu zehn Jahren anzurechnen, ist unzulässig.
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Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
23.07.2019
Geschäftszahl
9ObA56/19d
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Dehn und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hargassner in der Arbeitsrechtssache des Antragstellers Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien, vertreten durch Dr. Martin Riedl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin Republik Österreich, Bundeskanzleramt, Ballhausplatz 2, 1010 Wien, vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen Feststellung gemäß § 54 Abs 2 ASGG, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Ruhensanzeige der Verfahrensparteien wird zur Kenntnis genommen.
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