ASGG § 54
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Ja. Alle Zulagen und Zuschläge mit Entgeltcharakter, die Sie auch in der normalen Arbeitszeit regelmäßig erhalten, gehören in die Berechnungsgrundlage, etwa Schmutz-, Erschwernis-, Gefahren- und Nachtarbeitszulagen. Ein Kollektivvertrag darf zwar die Berechnungsart ändern, nicht aber diese Grundlage kürzen.
Behaupten Sie, dass Ihre Kündigung rechtsunwirksam ist, müssen Sie auf Feststellung klagen, dass Ihr Arbeitsverhältnis weiterhin aufrecht besteht. Damit machen Sie einen eigenen Anspruch geltend. Der Betriebsrat kann eine solche Klage nur im Rahmen seines besonderen gesetzlichen Klagerechts einbringen.
In einem besonderen Feststellungsverfahren im Arbeitsrecht kann auch die Höhe der Entlohnung geklärt werden. Sie ist ein mengenmäßiger Teil der gesamten Rechtsbeziehungen aus dem Arbeitsverhältnis.
Führt ein Arbeitgeber ein Entgeltsystem ein, für das eine Betriebsvereinbarung nötig gewesen wäre, darf er sich für die Zukunft darauf berufen, dass dieses System und die dazu ausdrücklich oder stillschweigend getroffenen Vereinbarungen unwirksam sind. Sonst könnte er gleichzeitig von Arbeitnehmern auf Weitergeltung und vom Betriebsrat auf Beseitigung belangt werden.
Prämien, die auf gemessenen oder statistisch ermittelten Vorgabezeiten beruhen, dürfen im Betrieb mit Betriebsrat nur durch eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat geregelt werden. Eigene Absprachen mit Ihnen sind dann wirkungslos, und der Arbeitgeber kann die Zahlung jederzeit beenden. Beruht die Vorgabe dagegen bloß auf einer Schätzung des Arbeitgebers, gilt das nicht, und Sie können sehr wohl Ansprüche erwerben.
Ein solches Feststellungsurteil wirkt nur zwischen der Belegschaftsvertretung und dem Arbeitgeber. Sie erwerben dadurch keinen Anspruch und verlieren auch keinen. In Ihrem eigenen Prozess müssen alle nötigen Feststellungen neu geprüft werden. Praktisch wird sich der Arbeitgeber aber meist danach richten.
In einem besonderen Feststellungsverfahren, das mehrere Arbeitnehmer betrifft, muss das Gericht den Sachverhalt für jeden einzelnen betroffenen Arbeitnehmer feststellen und rechtlich beurteilen. Nur so kann sich die Entscheidung auf spätere Leistungsansprüche der Arbeitnehmer auswirken.
Läuft ein besonderes Feststellungsverfahren, sind die Fristen aller Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehemmt, die von den beteiligten Vertretungen erfasst sind und auf die der behauptete Sachverhalt zutrifft. Weicht Ihr eigener Anspruch davon ab, gilt die Hemmung für Sie nicht, auch wenn die Fälle einander ähneln.
Arbeiten Sie als Vertragsbediensteter bei einer Gemeinde, kann Ihre Personalvertretung für Sie tätig werden. Sie gilt als Vertretung der Arbeitnehmerschaft und darf eine Feststellungsklage über Rechte einbringen, die mehrere Bedienstete betreffen.
Der Betriebsrat ist weder eine juristische Person noch ein sonstiges Gebilde mit eigener Rechtsfähigkeit. Ihm fehlt eine gesetzliche Befugnis, Regelungen zu treffen; von ihm abgeschlossene betriebliche Vereinbarungen entfalten deshalb keine Wirkung.
Im Arbeitsrecht gibt es ein besonderes Verfahren, mit dem Rechte geklärt werden können, die mehrere Beschäftigte betreffen. Es dient der Vorbeugung und der Ersparnis späterer Prozesse. Rein theoretische Fragen ohne praktische Bedeutung werden darin nicht beantwortet.
Der Antrag muss ein Recht betreffen, das nicht von bestimmten einzelnen Personen abhängt. Es genügt die Behauptung, dass die Frage für mindestens drei Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Bedeutung hat; diese Behauptung wird nicht weiter überprüft, und die Gegenseite kann dazu nur rechtliche Argumente vorbringen.
Nein. Ein Organ der Arbeitnehmerschaft kann im besonderen Feststellungsverfahren nur für die Beschäftigten seines Betriebs auftreten. Für ehemalige Arbeitnehmer, also Pensionisten, gilt das auch dann nicht, wenn es um Nachwirkungen aus deren früherem Arbeitsverhältnis geht; eine dennoch eingebrachte Klage wird zurückgewiesen.
Ein Betriebsrat kann nur für den Betrieb tätig werden, für den er gewählt wurde. Betrifft eine Feststellungsklage die weiterbestehenden Beziehungen der überlassenen Arbeitnehmer zum Überlasser, ist der Betriebsrat des Überlasserbetriebs zuständig; betrifft sie die Beziehungen zum Einsatzbetrieb, der dort gewählte Betriebsrat. Der Betriebsrat des Überlasserbetriebs kann daher nicht gegen den Einsatzbetrieb klagen.
Die Grundsätze, die für die Bestimmtheit eines Feststellungsbegehrens entwickelt wurden, gelten auch in den besonderen Feststellungsverfahren des Arbeitsrechts. Ihr Antrag muss dort also ebenso genau gefasst sein.
Eine Gebietskörperschaft wie eine Stadt ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie ist damit selbst kollektivvertragsfähig und kann für die Arbeitsverhältnisse ihrer Bediensteten einen Kollektivvertrag abschließen.
Eine Ärztekammer ist von der Gegenseite nicht unabhängig und auch nicht frei von ihr. Sie ist deshalb nicht kollektivvertragsfähig und darf den besonderen arbeitsrechtlichen Feststellungsantrag nicht stellen.
Ja. Der Österreichische Gewerkschaftsbund ist eine kollektivvertragsfähige Vertretung der Arbeitnehmer. Diese Befugnis wurde ihm bereits 1957 zuerkannt und gilt bis heute weiter.
Die kollektivvertragsfähigen Verbände der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber können ein besonderes Feststellungsverfahren führen. Für die Apotheken sind das der Pharmazeutische Reichsverband auf Arbeitnehmerseite und der Österreichische Apothekerverband auf Arbeitgeberseite.
Für eine solche Klage braucht es ein rechtliches Interesse. Das Rechtsverhältnis muss unmittelbar auf die Rechtsstellung des Klägers wirken, es muss ein unmittelbarer Anlass zur Klage bestehen, und die Klage muss geeignet sein, die Beeinträchtigung zu verhindern oder zu beenden. Ein bloß wirtschaftliches oder ideelles Interesse genügt nicht.
Es genügt nicht, dass mindestens drei Beschäftigte betroffen sein könnten. Bei wenigstens drei von ihnen muss tatsächlich ein unmittelbarer Anlass zur Klageführung bestehen.
Gegenstand des besonderen Feststellungsverfahrens ist eine Klage darauf, festzustellen, ob ein Recht oder ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht. Voraussetzung ist ein rechtliches Interesse daran, dass diese Frage bald durch eine gerichtliche Entscheidung geklärt wird.
Das besondere arbeitsrechtliche Feststellungsverfahren eignet sich nur für Sachverhalte, aus denen sich eindeutige Rechtsfolgen ergeben. Die Gerichte sollen unbestimmte Gesetzesbegriffe nicht allgemein und losgelöst vom Einzelfall abgrenzen, etwa durch eine feste Obergrenze für eine nur vorübergehende Beschäftigung.
In diesem besonderen Feststellungsverfahren geht es nicht nur um die Auslegung von Kollektivverträgen. Es können arbeitsrechtliche Fragen jeder Art behandelt werden, gleichgültig ob sie aus einem Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einem Arbeitsvertrag oder unmittelbar aus dem Gesetz stammen.
In diesem Verfahren werden keine Gutachten zu bloß allgemein aufgeworfenen Rechtsfragen erstattet. Das Gericht denkt sich auch keine möglichen Fallgruppen aus. Es entscheidet nur im Rahmen der gestellten Anträge und nur so weit, wie der behauptete Sachverhalt das trägt.
Im besonderen Feststellungsverfahren kann nicht bloß abstrakt geklärt werden, wie eine Bestimmung des Kollektivvertrags zu verstehen ist. Dasselbe gilt für eine Bestimmung des einzelnen Arbeitsvertrags, etwa über die Art der zu leistenden Arbeiten.
Das Gericht prüft von Amts wegen, ob Sie zum Antrag berechtigt sind und ob ein Interesse an der Feststellung besteht. Grundlage dafür ist der Sachverhalt, den Sie selbst behauptet haben.
Wenn die Belegschaftsvertretung oder Ihr Arbeitgeber eine Frage klären lässt, die mehrere Arbeitnehmer betrifft, findet dafür ein eigenes Verfahren statt. Darin stehen sich zwei Seiten gegenüber, es ist aber kein Verfahren über ein Rechtsmittel. Es gelten die Regeln des Verfahrens außer Streit.
Ja. Der Schutz Ihrer eigenen Leistungsansprüche durch die Hemmung der Fristen besteht unabhängig davon, ob das Feststellungsverfahren mit einer Entscheidung in der Sache oder nur mit einer Formalentscheidung beendet wird.
Ja. Auch ein Feststellungsantrag, der abgewiesen wird, weil der darin angegebene Sachverhalt zu wenig genau beschrieben war, kann die Hemmung der Fristen auslösen.