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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 29.08.2019 · Fall aus Wien

OGH 8 ObA 64/18x

Worum es ging: Darf ein Sondervertrag meine gesetzliche Gehaltseinstufung verschlechtern?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Für Vertragsbedienstete gelten zwingende Regeln über Einstufung und Entlohnung. Ein zusätzlicher Sondervertrag darf einen Anspruch, den Sie durch Ihre tatsächlich verlangte und geleistete Arbeit bereits erworben haben, nicht ganz oder teilweise wegnehmen. Sonderverträge sind nur für Ausnahmefälle gedacht.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ASGG Art. 10 § 2 VBG § 36 ZPO § 502 ZPO § 508a

Entscheidungstext

24 Absätze, 4.852 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.08.2019

Geschäftszahl

8ObA64/18x

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Korn als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Johanna Biereder (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Werner Krachler (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ing. E***** A*****, vertreten durch Dr. Martin Riedl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, *****, vertreten durch die Finanzprokuratur, 1010 Wien, Singerstraße 17–19, wegen 43.037,75 EUR sA und Feststellung, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 28. August 2018, GZ 9 Ra 76/18i-26, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 2 ASGG, § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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