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Darf ein Sondervertrag meine gesetzliche Gehaltseinstufung verschlechtern?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Vertragsbedienstete, öffentliche Dienstgeber, Arbeitnehmer
Für Vertragsbedienstete gelten zwingende Regeln über Einstufung und Entlohnung. Ein zusätzlicher Sondervertrag darf einen Anspruch, den Sie durch Ihre tatsächlich verlangte und geleistete Arbeit bereits erworben haben, nicht ganz oder teilweise wegnehmen. Sonderverträge sind nur für Ausnahmefälle gedacht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 19.12.2022 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

§ 36 VBG gestattet es keineswegs, zwingende Einstufungsvorschriften und Entlohnungsvorschriften des VBG 1948 hinfällig zu machen. In einem an und für sich normalen Fall, in welchem die Bestimmungen des VBG durchaus entsprechend und die Einstufungsvorschriften und Entlohnungsvorschriften dem Fall angemessen sind, darf nicht ein auf Grund verlangter und erbrachter Dienstverrichtungen dem Bediensteten bereits erwachsener Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Entlohnungsgruppe eines bestimmten Entlohnungsschemas des VBG auf dem Umweg über zusätzliche "Sonderverträge" ganz oder zum Teil beseitigt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081680 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 23.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Sondervertrag und Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst

Erfüllen Sie die allgemeinen Voraussetzungen für eine bestimmte Entlohnungsgruppe nicht und werden Sie deshalb mit einem Sondervertrag aufgenommen, darf dieser Vertrag so gestaltet werden, dass er Ihnen einen Anreiz gibt, die fehlenden Erfordernisse möglichst bald zu erfüllen. Darin liegt keine Verletzung der Gleichbehandlung.

günstig für Arbeitgeber Krankheit und höhere Entlohnungsgruppe

Nein. Die Krankheit allein begründet keinen Anspruch auf eine höhere Entlohnungsgruppe. Nur wenn Ihnen wegen der Krankheit tatsächlich eine höherwertige Verwendung zugewiesen wird, wirkt sich das auf die Einstufung aus. Die Rücksichtnahme auf Ihren Gesundheitszustand verstößt nicht gegen die Gleichbehandlung.

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