OGH 9 ObA 101/19x
Worum es ging: Kann ich die Kündigung anfechten, wenn mehrere Gründe zusammenkamen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Für die Anfechtung einer Kündigung reicht es aus, dass der verbotene Beweggrund wesentlich war. Er muss nicht der einzige Grund für die Kündigung gewesen sein.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht, 03.07.2019, 13 Ra 13/19p-23
Zitierte Paragrafen
ArbVG § 105 ZPO § 502 ZPO § 508a
Entscheidungstext
20 Absätze, 3.120 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
23.09.2019
Geschäftszahl
9ObA101/19x
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Dehn und den Hofrat des Obersten Gerichtshof Dr. Hargassner sowie die fachkundigen Laienrichter Johannes Püller und Harald Kohlruss als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei T***** H*****, vertreten durch Dr. Thomas Praxmarer, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei B***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Roland Seeger, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen Kündigungsanfechtung, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 3. Juli 2019, GZ 13 Ra 13/19p-23, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision der beklagten Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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