OGH 9 ObA 33/20y
Worum es ging: Bekomme ich Zulagen, wenn ich außerhalb meiner Arbeitsstelle arbeite?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Das ist möglich. Der Begriff „ständiger Betrieb“ in Kollektivverträgen meint Ihre Arbeitsstelle, also Betriebsstätte, Werksgelände oder Lager, und nicht den Betrieb im Sinne des Betriebsrätegesetzes. Damit sollen die Arbeiten an der regelmäßigen Arbeitsstelle von jenen abgegrenzt werden, die ausnahmsweise außerhalb zu leisten sind.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 27.02.2020, 7 Ra 7/20f-23
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Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
25.05.2020
Geschäftszahl
9ObA33/20y
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hargassner sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und ADir. Gabriele Svirak (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei W***** B*****, vertreten durch Dr. Herbert Holzinger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei E***** GmbH, *****, vertreten durch Salzborn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Wien, wegen 1.152,44 EUR sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 27. Februar 2020, GZ 7 Ra 7/20f-23, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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