Bekomme ich Zulagen, wenn ich außerhalb meiner Arbeitsstelle arbeite?
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 29.07.2020 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1974)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Störzulage nach § 11 des KollV für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe (Arbeiten „außerhalb des ständigen Arbeitsplatzes“).OGH 9 ObA 148/11x, 29.03.2012
- Bei der Überlassung „für" eine längerfristige Tätigkeit auf ein und derselben Baustelle wird ein „ständiger Betrieb" im Sinne des Art VIII Z 7 und 17 des Kollektivvertrags für das eisen- undmetallverarbeitende Gewerbe begründet.OGH 9 ObA 69/08z, 05.06.2008
- Danach ist es der Zweck dieser Bestimmung (Abschnitt VIII), die Arbeiten an der regelmäßigen Arbeitsstelle jenen gegenüberzustellen, die ausnahmsweise und unregelmäßig außerhalb dieses engeren Bereiches zu leisten sind.OGH 9 ObA 81/01d, 07.06.2001
- Die Klammerausdrücke (VIII Z2 des Kollektivvertrages für die Arbeiter in der erdöl- und erdgasgewinnenden Industrie Österreichs "Betriebsstätte, Werksgelände, Lager usw" bedeuten eine nähere Erläuterung des Betriebsbegriffes. Insbesondere kann im Montagewesen auch die zuständige Bauleitung (das Baubüro) als Betriebsstätte gelten.OGH 9 ObA 51/98k, 19.08.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029668 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 9 ObA 49/20a, 29.07.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 33/20y, 25.05.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 150/16y, 26.01.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Trennungsgeld gebührt nur, wenn Sie von Ihrem ständigen Betriebsort auf eine andere Arbeitsstätte entsendet werden und deshalb nicht täglich heimkehren können. Wer von vornherein für Baustellen in einem bestimmten Gebiet aufgenommen wurde und nur dort arbeitet, wird nicht entsendet.
Nein. Der Referenzzuschlag im Kollektivvertrag für die Arbeitskräfteüberlassung stellt Sie nicht mit den Beschäftigten des Einsatzbetriebs gleich, sondern nähert Ihren Lohn nur pauschal an die branchenüblichen Löhne an. Dass Sie dadurch im Einzelfall mehr oder weniger verdienen als die Stammbelegschaft, wurde bewusst in Kauf genommen.