OGH 4 Ob 173/20z
Worum es ging: Darf ich mit der Marke der Ware werben, die ich weiterverkaufe?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Ist das Recht des Markeninhabers an diesen Waren erschöpft, dürfen Sie die Marke auch verwenden, um öffentlich für diese Waren zu werben.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 31.07.2020, 4 R 30/20s-37
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
20.10.2020
Geschäftszahl
4Ob173/20z
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Vogel als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Schwarzenbacher, Hon.-Prof. Dr. Brenn, Hon.-Prof. PD Dr. Rassi und MMag. Matzka als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C***** GmbH, *****, Deutschland, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei B***** Ltd, *****, Vereinigtes Königreich, vertreten durch Dr. Monika Wildner, Rechtsanwältin in Wien, wegen Unterlassung und Beseitigung (Gesamtstreitwert 52.000 EUR), über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 31. Juli 2020, GZ 4 R 30/20s-37, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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