OGH 9 ObA 102/20w
Worum es ging: Kann ich einen Antrag nur für den Notfall stellen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Sie dürfen einen Antrag auch bloß hilfsweise stellen, also für den Fall, dass Ihr Hauptantrag nicht durchdringt. Über einen solchen Hilfsantrag wird nur entschieden, wenn der Hauptantrag abgewiesen wird. Wird dem Hauptantrag stattgegeben, ist dem Hilfsantrag die Grundlage entzogen.
Grundsätzlich nicht. Sie sind nur dort zulässig, wo das Verfahrensrecht selbst Anhaltspunkte dafür bietet. So darf etwa eine Klage nicht bedingt für den Fall erhoben werden, dass ein Begehren gegen eine andere Person abgewiesen wird.
Schritte im Verfahren dürfen nur ausnahmsweise unter eine Bedingung gestellt werden, und nur dann, wenn der weitere Ablauf ohnehin schon gesichert ist. Wen Sie klagen, müssen Sie eindeutig angeben. Die Bezeichnung des Gegners kann nicht bedingt erfolgen.
Der Weg durch die Instanzen
- Arbeits- und Sozialgericht Wien, 30.07.2020, 15 Cga 69/20f-2
- Oberlandesgericht Wien als Rekursgericht, 29.09.2020, 10 Ra 72/20m-8
Zitierte Paragrafen
ASGG § 11a ZPO § 149 ZPO § 50 ZPO § 528
Entscheidungstext
43 Absätze, 9.073 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
25.11.2020
Geschäftszahl
9ObA102/20w
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Fichtenau, Mag. Korn (Senat nach § 11a Abs 3 ASGG) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M*****, vertreten durch Freimüller/Obereder/Pilz Rechtsanwält_Innen GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei K*****, wegen Kündigungsanfechtung, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 29. September 2020, GZ 10 Ra 72/20m-8, mit dem dem Rekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vom 30. Juli 2020, GZ 15 Cga 69/20f-2, nicht Folge gegeben wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben.
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