OGH 8 ObA 105/20d
Worum es ging: Bekomme ich die Kosten meiner Antwort auf das Rechtsmittel?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nur dann, wenn Sie darin dargelegt haben, weshalb das Rechtsmittel unzulässig ist. Eine leere Floskel oder ein Zurückweisungsantrag ohne Begründung reicht nicht aus. Zeigen Sie die Unzulässigkeit dagegen auf, werden Ihnen die Kosten ersetzt, auch ohne ausdrücklichen Antrag.
Nein. Die Anordnung, sich in einem Gebiet aufzuhalten, aus dem der Dienstort in längstens eineinhalb Stunden erreichbar ist, verpflichtet Sie nicht zum Aufenthalt an einem bestimmten Ort.
Der Weg durch die Instanzen
- Arbeits- und Sozialgericht Wien, 20.02.2020, 32 Cga 94/19f-15
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 27.07.2020, 10 Ra 45/20s-19
Zitierte Paragrafen
VBG § 20 VBG § 22 ZPO § 502 ZPO § 510
Entscheidungstext
40 Absätze, 12.552 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
18.12.2020
Geschäftszahl
8ObA105/20d
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Robert Hauser (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G*****, vertreten durch Dr. Martin Riedl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich *****, vertreten durch die Finanzprokuratur, 1010 Wien, Singerstraße 17–19, wegen 22.163,32 EUR brutto sA und Feststellung (Streitwert 10.000 EUR), über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 27. Juli 2020, GZ 10 Ra 45/20s-19, mit dem das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vom 20. Februar 2020, GZ 32 Cga 94/19f-15, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).