OGH 8 ObA 125/20w
Worum es ging: Kann ich neue Feststellungen des Berufungsgerichts noch bekämpfen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nein. Auch wenn das Berufungsgericht die Beweise wiederholt und andere Feststellungen trifft als das Erstgericht, bleibt der Oberste Gerichtshof reine Rechtsinstanz. Eine Ausnahme dafür ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht, 14.10.2020, 13 Ra 15/20h-30
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
28.01.2021
Geschäftszahl
8ObA125/20w
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden,
die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Werner Hallas (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und ADir. Gabriele Svirak (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M*****, vertreten durch Dr. Karl-Heinz Plankel, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei S***** GmbH, *****, vertreten durch TWP Rechtsanwälte GmbH in Dornbirn, wegen 14.250 EUR sA, in eventu Feststellung, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 14. Oktober 2020, GZ 13 Ra 15/20h-30, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
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