OGH 8 ObA 4/21b
Worum es ging: Wie lange kann ich nicht ausbezahlte Pensionsraten noch einfordern?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Das Recht auf die Pension selbst verjährt erst nach dreißig Jahren. Die einzelnen Raten verjähren dagegen schon nach drei Jahren, sodass Sie rückständige Zahlungen nur für diesen Zeitraum verlangen können. Auch das Recht, eine höhere Einstufung zu fordern, bleibt dreißig Jahre bestehen.
Die Verjährung beginnt grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem das Recht zuerst hätte ausgeübt werden können. Das ist der Zeitpunkt, ab dem der Geltendmachung kein rechtliches Hindernis mehr entgegensteht, etwa weil die Forderung fällig geworden ist.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht, 10.12.2020, 6 Ra 51/20x-16
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
25.03.2021
Geschäftszahl
8ObA4/21b
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon. Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Rolf Gleißner (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Wolfgang Jelinek (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G*, vertreten durch Dr. Paul Wachschütz, Rechtsanwalt in Villach, gegen die beklagte Partei Landeshauptstadt K*, vertreten durch Moser Mutz Rechtsanwälte GesbR in Klagenfurt, wegen 8.494,32 EUR sA und Feststellung, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 10. Dezember 2020, GZ 6 Ra 51/20x-16, mit dem das Urteil des Landgerichts Klagenfurt als Arbeits- und Sozialgericht vom 17. Juni 2020, GZ 32 Cga 118/19t-12, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Rechtssache wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.
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