Wann beginnt die Verjährung meines Anspruchs zu laufen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (45 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verjährung der ErbschaftsklageOGH 2 Ob 151/24f, 15.10.2024
- Hier: Verjährung von Pflichtteilsansprüchen.OGH 2 Ob 175/22g, 22.11.2022
- Hier: betreffend Rechtsschutzversicherung.OGH 7 Ob 98/22w, 24.08.2022
- Hier: Mit Entgeltdiskriminierung begründeter Anspruch auf Erbringung eines nachträglichen Deckungserfordernisses in die Pensionskasse, das als vorweggenommene Pensions- und damit Entgeltzahlung anzusehen ist.OGH 8 ObA 95/20h, 25.06.2021
- Die Verjährungsfrist einer allein auf einem Verstoß gegen eine europäische Richtlinie (hier: RL 2000/78/EG) beruhenden Forderung kann frühestens mit dem Ende der Umsetzungsfrist der entsprechenden Richtlinie zu laufen beginnen.OGH 8 ObA 4/21b, 25.03.2021
Alle 15 Ergänzungen anzeigen
- In der Zeit zwischen dem Ende der Kündigungsfrist und dem der Anfechtungsklage stattgebenden Urteil bestehen vorweg keine wechselseitigen Leistungs- und Entgeltpflichten, also aufgrund der Beendigung des Dienstverhältnisses auch kein Urlaubsanspruch des Dienstnehmers. Der Arbeitnehmer kann in dieser Zwischenzeit weder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch die Weiterzahlung des Entgelts verlangen und keinen Urlaub beanspruchen.OGH 8 ObA 47/18x, 28.08.2018
- Der Beginn des Laufs der Verjährungsfrist des § 4 Abs 5 UrlG setzt – wie im allgemeinen Zivilrecht – die objektive Möglichkeit der Geltendmachung des Anspruchs voraus.OGH 8 ObA 47/18x, 28.08.2018
- Hier: Verjährung nach § 42 NÖ LVBG.OGH 9 ObA 24/18x, 25.04.2018
- Wird ein Wiederkaufsrecht vom Eintritt bestimmter (wirtschaftlicher) Bedingungen abhängig gemacht, kann die Verjährungsfrist frühestens mit Eintritt des vereinbarten Wiederkaufsfalls zu laufen beginnen.OGH 4 Ob 148/15s, 27.01.2016
- Hier: Verjährungszeitpunkt der Erbschaftsklage und Heimfall.OGH 5 Ob 116/12p, 20.11.2012
- Das gilt auch für die kurze Verjährungsfrist nach § 1489 Satz 1 ABGB.OGH 7 Ob 165/10f, 27.04.2011
- Soweit das Gesetz ‑ anders als etwa bei Schadenersatzansprüchen ‑ keine Ausnahme macht, kommt es auf die Kenntnis des Berechtigten vom Bestehen des Anspruchs oder der Person des Verpflichteten nicht an.OGH 2 Ob 74/10m, 11.11.2010
- Es kommt auf die objektive Möglichkeit zur Geltendmachung an.OGH 2 Ob 74/10m, 11.11.2010
- Der Beginn der Verjährung hängt grundsätzlich von der objektiven Möglichkeit der Geltendmachung des Rechtes ab.OGH 2 Ob 74/07g, 09.08.2007
- Hier: Architektenhonorar.OGH 5 Ob 639/82, 29.06.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034343 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 45.
- OGH 9 ObA 42/26f, 31.07.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 203/25d, 26.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 158/25y, 22.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 54/25t, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 151/24f, 15.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 143/24s, 23.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 193/23k, 20.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 64/23k, 20.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 4/23h, 05.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 33/21g, 28.07.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Verjährung beginnt nicht, bevor Ihre Forderung fällig ist. Sie setzt erst zu dem Zeitpunkt ein, ab dem Sie den Anspruch tatsächlich einklagen könnten.
Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt zu jenem Zeitpunkt, ab dem der Geltendmachung Ihres Anspruchs kein rechtliches Hindernis mehr entgegensteht. Fehlt es etwa noch an der Fälligkeit, läuft die Frist noch nicht.