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Wie lange kann ich nicht ausbezahlte Pensionsraten noch einfordern?

betrifft Pensionisten, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Das Recht auf die Pension selbst verjährt erst nach dreißig Jahren. Die einzelnen Raten verjähren dagegen schon nach drei Jahren, sodass Sie rückständige Zahlungen nur für diesen Zeitraum verlangen können. Auch das Recht, eine höhere Einstufung zu fordern, bleibt dreißig Jahre bestehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.03.2021 (9 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1978)

Während die Verjährungsfrist für das Pensionsbezugsrecht dreißig Jahre beträgt, verjähren die einzelnen Pensionsraten in drei Jahren.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034240 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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