OGH 9 ObA 3/21p
Worum es ging: Ist eine beruhigende Aussage schon ein Verzicht auf Kündigung?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Bei der Auslegung einer Erklärung beginnt man beim gewöhnlichen Wortsinn, bleibt dabei aber nicht stehen, sondern sucht die für den Empfänger erkennbare Absicht. Am Ende gilt die Erklärung so, wie es im redlichen Verkehr üblich ist. Wer nur sagt, er habe derzeit nichts gegen jemanden und wolle nicht kündigen, verzichtet damit nicht für die Zukunft auf eine Kündigung.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 23.11.2020, 11 Ra 45/20x-20
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
29.04.2021
Geschäftszahl
9ObA3/21p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Fichtenau und Mag. Korn sowie die fachkundigen Laienrichter Helmut Purker und Wolfgang Cadilek als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. K*, vertreten durch Mag. Andreas Wimmer, Rechtsanwalt in Hallein, gegen die beklagte Partei K* GmbH, *, vertreten durch SRG Stock Rafaseder Gruszkiewicz, Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 5.920 EUR sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 23. November 2020, GZ 11 Ra 45/20x-20, mit dem der Berufung der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht vom 3. September 2020, GZ 15 Cga 9/20v-16, Folge gegeben wurde, zu Recht erkannt:
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahingehend abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird.
Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 530 EUR bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.
Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.341,52 EUR (darin enthalten 104,42 EUR USt und 715 EUR Pauschalgebühren) binnen 14 Tagen zu ersetzen.
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