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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 26.05.2021

OGH 8 ObA 11/21g

Worum es ging: Wie läuft ein Streit über Rechte vieler Arbeitnehmer ab?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wenn die Belegschaftsvertretung oder Ihr Arbeitgeber eine Frage klären lässt, die mehrere Arbeitnehmer betrifft, findet dafür ein eigenes Verfahren statt. Darin stehen sich zwei Seiten gegenüber, es ist aber kein Verfahren über ein Rechtsmittel. Es gelten die Regeln des Verfahrens außer Streit.

Zitierte Paragrafen

ASGG § 54 AußStrG § 11

Entscheidungstext

18 Absätze, 1.020 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.05.2021

Geschäftszahl

8ObA11/21g

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und den Hofrat Dr. Stefula als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der Antragstellerin *****, vertreten durch die Freimüller Obereder Pilz RechtsanwältInnen GmbH in Wien, gegen die Antragsgegnerin *****, vertreten durch die ZFZ Zeiler Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Feststellung gemäß § 54 Abs 2 ASGG, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Zurücknahme des Antrags wird zur Kenntnis genommen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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