OGH 8 ObA 11/21g
Worum es ging: Wie läuft ein Streit über Rechte vieler Arbeitnehmer ab?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wenn die Belegschaftsvertretung oder Ihr Arbeitgeber eine Frage klären lässt, die mehrere Arbeitnehmer betrifft, findet dafür ein eigenes Verfahren statt. Darin stehen sich zwei Seiten gegenüber, es ist aber kein Verfahren über ein Rechtsmittel. Es gelten die Regeln des Verfahrens außer Streit.
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
26.05.2021
Geschäftszahl
8ObA11/21g
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und den Hofrat Dr. Stefula als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der Antragstellerin *****, vertreten durch die Freimüller Obereder Pilz RechtsanwältInnen GmbH in Wien, gegen die Antragsgegnerin *****, vertreten durch die ZFZ Zeiler Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Feststellung gemäß § 54 Abs 2 ASGG, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Zurücknahme des Antrags wird zur Kenntnis genommen.
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