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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 28.07.2021 · Fall aus Oberösterreich

OGH 9 ObA 68/21x

Worum es ging: Darf ich beim selben Arbeitgeber nochmals eine Probezeit bekommen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja. Wurde Ihr Dienstverhältnis beendet, können Sie mit demselben Arbeitgeber ein neues Dienstverhältnis mit einem Probemonat vereinbaren. Das gilt aber nicht, wenn damit Schutzvorschriften des Arbeitsrechts umgangen werden sollen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510

Entscheidungstext

26 Absätze, 5.275 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.07.2021

Geschäftszahl

9ObA68/21x

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hopf als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Fichtenau und Hon.-Prof. Dr. Dehn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Thomas Stegmüller (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Angela Taschek (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S*****, vertreten durch Ganzert & Partner Rechtsanwälte OG in Wels, gegen die beklagte Partei B***** GmbH, *****, vertreten durch Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH in Linz, wegen 3.787,86 EUR brutto sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 28. April 2021, GZ 12 Ra 26/21m-11, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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