Darf ich beim selben Arbeitgeber nochmals eine Probezeit bekommen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 03.08.2021 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aus dem Umstand allein, dass das erste Arbeitsverhältnis im Zuge der ersten Welle der Coronapandemie einvernehmlich aufgelöst und wenige Monate später ein neues Arbeitsverhältnis begründet wurde, kann ein Rechtsmissbrauch noch nicht abgeleitet werden.OGH 8 ObA 43/21p, 03.08.2021
- Die Grenze für die Zulässigkeit einer Probezeit im zweiten Arbeitsverhältnis ist immer dort zu ziehen, wo unter den gegebenen Umständen eine Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften zu befürchten ist.OGH 8 ObA 43/21p, 03.08.2021
- Selbst wenn der Dienstnehmer sich bereits während des Auswahlverfahrens und des ersten Dienstverhältnisses ein Urteil über gewisse Aspekte der Persönlichkeit und Arbeit der Dienstnehmerin bilden konnte, lässt sich daraus jedoch nicht grundsätzlich ableiten, dass kein gerechtfertigtes Interesse daran bestanden hat, sich ein abschließendes Urteil erst im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung, für die die Dienstnehmerin erst nach dem späteren Vertrag aufgenommen worden war, zu bilden.OGH 8 ObA 31/18v, 19.07.2018
- Die Vereinbarung einer Probezeit von einem Monat im Rahmen eines erneut abgeschlossenen Dienstvertrages ist zulässig, wenn auf Basis beider Verträge, sollten diese auch zeitlich unmittelbar aufeinander folgen, vom Dienstnehmer inhaltlich unterschiedliche Tätigkeiten erbracht werden sollten (hier: Die Klägerin sollte zunächst ab 1.7.2017 hauptberuflich als Professorin für die Beklagte tätig sein, bereits ab April 2017 betreute sie Masterarbeiten auf Basis einer gesonderten Vereinbarung als nebenberufliche Tätigkeit.).OGH 8 ObA 31/18v, 19.07.2018
- Hier wurde eine Wiedereinstellungszusage (die nicht auf einer gesetzlichen oder vertraglichen Schutzpflicht beruhte) nicht Hindernis für die Vereinbarung einer neuerlichen Probezeit angesehen.OGH 9 ObA 68/12h, 22.08.2012
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- Die sachliche Rechtfertigung einer neuerlichen Probezeit kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden und begründet daher idR keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO.OGH 9 ObA 68/12h, 22.08.2012
- Dies gilt, sofern nicht im konkreten Fall eine Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften zu befürchten ist (hier: Dass zwischen den Parteien ein freies Dienstverhältnis bestanden hat, das von der Arbeitnehmerin sechs Monate vor Vereinbarung des nunmehrigen Arbeitsverhältnisses beendet wurde, steht der Zulässigkeit der Probezeitvereinbarung nicht entgegen.OGH 8 ObA 3/11s, 25.01.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028216 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 8 ObA 43/21p, 03.08.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 68/21x, 28.07.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 31/18v, 19.07.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das ist kein Probearbeitsverhältnis, sondern ein befristeter Vertrag. Er endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit; jederzeit lösen können beide Seiten ihn nur im ersten Monat, danach nur aus wichtigem Grund. Ob danach weitergearbeitet wird, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.
Nein, ein befristetes Dienstverhältnis kann seiner Natur nach nicht gekündigt werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Kündigt der Arbeitgeber trotzdem, stehen Ihnen dieselben Ansprüche zu wie bei einer unberechtigten vorzeitigen Beendigung.